Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Verantwortlicher
Folgende Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:
Zweck
Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft für den Fall des Erwerbes einer fremden Staatsbürgerschaft
Rechtsgrundlagen
- Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311/1985 idgF
- Staatsbürgerschaftsverordnung 1985 (StbV), BGBl. Nr. 329/1985 idgF
- Übereinkommen zur Vermeidung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten
- Zwischenstaatliche Abkommen
Registerabfragen
Im Zuge der Verarbeitung werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP)
- Firmenbuch
- Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
- Heimatrollen und sonstige heimatrechtliche Unterlagen
- Kriminalpolizeilicher Aktenindex (KPA)
- Strafregister (SA)
- Verwaltungsstrafenanwendung der Stadt Wien
- Vor dem 1.11.2014 in Form einer Kartei oder automationsunterstützt geführte Datenbestände der zuständigen Staatsbürgerschaftsevidenz
- Zentrales Melderegister (ZMR)
- Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR)
Übermittlung von personenbezogenen Daten
Zu folgenden Zwecken werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weitergeleitet:
- Amt der Landesregierung eines anderen Bundeslandes
Im Falle der Änderung der örtlichen Zuständigkeit Übermittlung des gesamten Aktes - Ausländische Vertretungsbehörden
Überprüfung von Urkunden, Dokumenten und sonstigen Angaben: z. B. Namen, Geburtsdaten, frühere Staatsangehörigkeit, gegebenenfalls belegende Dokumente als Beilage - Bezirksverwaltungsbehörde als Abgabenbehörde
Mitteilung über nicht entrichtete oder zu refundierende Gebühren: z. B. Namen, Adresse - Bezirksverwaltungsbehörde in Gewerbeangelegenheiten
Für Anfragen bezüglich Mitteilung der Gewerbedaten bzw. ob Vormerkungen betreffend Übertretung nach der Gewerbeordnung oder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bestehen: z. B. Namen, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummer, Adressen, Daten zur Selbstständigkeit (z. B. Firmenname, Firmenstandort, Firmenbuchnummer) - Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsstrafbehörde
Zur Prüfung einer etwaig verhängten schwerwiegenden Verwaltungsübertretung: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen, Daten zur Selbstständigkeit (z. B. Firmenname, Firmenstandort, Firmenbuchnummer) - Bundesministerium für Inneres
Übermittlung negativer Bescheide für eine allfällige Amtsbeschwerde: der ergangene Bescheid samt personenbezogener Daten (z. B. Name, Aktenzahl, Bescheiddatum) - Fachlich zuständiges Ministerium für die jeweils zu prüfenden Leistungen in den Bereichen Kunst, Sport, Wirtschaft und Wissenschaft
Zur Prüfung einer Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik: z. B. Antrag, Antragsbeilagen, Ermittlungsergebnisse - Finanzamt bzw. die Zollbehörde
Zur Feststellung etwaiger Steuerpflichten, Rückstände, Finanzvergehen: z. B. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Daten zur Selbstständigkeit (z. B. Firmenname, Firmenstandort, Firmenbuchnummer) - Justizbehörden
Zur Prüfung der Voraussetzungen für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen, Staatsangehörigkeit, Daten zur Selbstständigkeit (z. B. Firmenname, Firmenstandort, Firmenbuchnummer) - Meldebehörden
Zur Prüfung des Aufenthalts in Österreich: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen - Österreichische Berufsvertretungsbehörden (Botschaften, Konsulate) im Ausland
Im Falle eines Wohnsitzes im Ausland zum Zweck der Zustellung sowie zur Ermittlung bestimmter, den Antrag beeinflussender Umstände: z. B. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Wohnadressen, Schreiben der MA 35 (z. B. Unterlagenanforderung, Bescheid), Zeitraum und Ort aktueller und früherer Aufenthalte - Personenstandsbehörden
Zur Abklärung der familiären Verhältnisse sowie zur Abklärung der Schreibweise der Namen bzw. gegebenenfalls zur Berichtigung von Personenstandsbüchern: z. B. Namen, Geburtsdaten, Familienstand, gegebenenfalls belegende Dokumente als Beilage - Sicherheitsbehörde
Zur Prüfung der Voraussetzungen für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen, Staatsangehörigkeit), Zeitraum und Ort aktueller und früherer Aufenthalte - Staatsbürgerschaftsevidenzstellen
Zur Überprüfung des Besitzes der Staatsbürgerschaft: z. B. Namen, Geburtsdaten - Stammzahlenregisterbehörde
Zur Vollziehung des E-Government-Gesetzes, der Stammzahlenregisterbehördenverordnung und der Ergänzungsregisterverordnung (Verwendung der ID Austria - Nachfolge der Handy-Signatur): Bereichsspezifisches Personenkennzeichen - Verwahrer von Altmatriken
Zur Abklärung der familiären Verhältnisse und Abstammung bzw. zur Überprüfung des Besitzes der Staatsbürgerschaft: z. B. Namen, Geburtsdaten, Familienstand, gegebenenfalls belegende Dokumente als Beilage - Verwaltungsgericht Wien
Im Falle einer Säumnis- oder Bescheidbeschwerde Übermittlung des gesamten Aktes - Zuständige Gemeinde, die die angelegten Heimatrollen und die sonstigen heimatrechtlichen Unterlagen aufbewahrt
Zur Abklärung der familiären Verhältnisse und Abstammung bzw. zur Überprüfung des Besitzes der Staatsbürgerschaft der Vorfahren: z. B. Namen, Geburtsdaten, Familienstand, gegebenenfalls belegende Dokumente als Beilage
Zum Zweck der Überprüfung von Urkunden, Dokumenten und sonstigen Angaben werden im Anlassfall personenbezogene Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft) an ausländische Vertretungsbehörden im Wege der Amtshilfe und nach vorheriger Prüfung der Zulässigkeit gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (insbesondere Art. 45 und Art. 49 Abs. 1 lit. d in Verbindung mit Abs. 4 DSGVO) übermittelt.
Hinweise
Da das Verfahren die Basis für Eintragungen im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister bildet, werden analog der gesetzlichen Verpflichtung nach § 56b Abs. 4 StbG 1985 idgF Ihre personenbezogenen Daten 120 Jahre nach Ablage des Aktes gelöscht.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
Die Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft für den Fall des Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit kann nicht erteilt werden.
Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung und Löschung.
Gemäß § 39a Abs. 2 StbG besteht hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Bundesgesetz kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:
- Barichgasse 40-42, 1030 Wien
- E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Datenschutzbeauftragter
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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