Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO - Anmeldung als Selbstableser*in für Wasserzähler

Verantwortlicher

Folgende Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass folgende von Ihnen bekannt gegebenen bzw. direkt bei Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Zweck

Bearbeitung der Eingabe betreffend die Selbstablesung der amtlichen Wasserzähler sowie eventuell vorhandener und genehmigter Subwasserzähler (als Nachweis für Bewässerungs- bzw. Produktionsmengen).

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz betreffend die Zuleitung und Abgabe von Wasser (Wasserversorgungsgesetz – WVG), LGBl. für Wien Nr. 10/1960, idgF.
  • Verordnung des Gemeinderats, mit der eine Wassergebührenordnung 1990 erlassen wird (Wassergebührenordnung 1990), idgF.
  • Gesetz über den Betrieb und die Räumung von Kanalanlagen und über die Einhebung von Gebühren für die Benützung und Räumung von Unratsanlagen (Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz – KKG), LGBl. für Wien Nr. 2/1978, idgF.
  • Verordnung des Gemeinderates mit der eine Gebührenordnung zum Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz 1978 erlassen wird (Kanalgebührenordnung 1988), idgF.
  • Bundesgesetz über allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes, der Länder und Gemeinden verwaltete Abgaben (Bundesabgabenordnung – BAO), BGBl. Nr. 194/1961, idgF.

Registerabfragen

Im Zuge der Verarbeitungstätigkeit werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt und dabei folgende personenbezogene Daten erhoben:

  • Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes (AGWR)
  • ANKÖ - Auftragnehmerkataster Österreich (Firmenbuch)
  • Digitales Wasserbuch Wien
  • Grundbuch/Grundstücksdatenbank des Bundes
  • GRUGIS - Grundstücksinformationssystem der Abteilung Immobilienmanagement (MA 69)
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Örtliches Melderegister
  • Zentrales Vereinsregister
  • ZMR - Zentrales Melderegister

Empfänger*innen (Übermittlung und Offenlegung von personenbezogenen Daten)

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten, je nach Notwendigkeit, an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Bundesfinanzgericht (BFG)
  • Magistratsdirektion Geschäftsbereich RECHT (MDR)
  • Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
  • Wien Kanal

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufbewahrungsdauer

Auf Grund der gesetzlichen Regelung des § 209 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (Absolute Verjährungsfrist) werden Ihre personenbezogenen Daten spätestens nach 10 Jahren gelöscht, sofern keine offenen Verfahren betreffend die Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühren anhängig sind.

Bereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Die Bearbeitung ihres Antrags auf Selbstablesung ist nicht möglich.

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den*die Datenschutzbeauftragte*n der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weiterführende Informationen

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