Raum- und Funktionsprogramm für Kindergärten mit 4 Gruppen
Das Raum- und Funktionsprogramm dient zur Einschätzung des erforderlichen Flächenbedarfes und zur Orientierung sowohl für die Abteilung Kindergärten (MA 10) als auch für private Trägerorganisationen.
Basismodul
Minimum |
Standard MA 10 |
Räume der jeweiligen Funktionsgruppe | |
---|---|---|---|
Kinder/Gruppe |
20 |
25 |
|
Gesamtkinderanzahl |
80 |
100 |
|
Mietfläche/Gruppe (Quadratmeter) |
150 |
185 |
|
Mietfläche/Kind (Quadratmeter) |
7,5 |
7,4 |
|
Gesamtmietfläche (Quadratmeter), |
600 |
740 |
|
Gruppenräume und Nebenflächen (Quadratmeter) |
400 |
420 |
Gruppenraum, Garderoberaum, Sanitärraum, Abstellraum |
Büro- und Personalräume (Quadratmeter) |
33 |
70 |
Büro Leitung, Besprechungsraum, Sozialraum, Personalgarderobe, Personalwaschraum mit WC, Personal-WC |
Essen, Bewegung, multifunktionale Flächen (Quadratmeter) |
77 |
110 |
Bewegungsraum, multifunktionale Fläche/Marktplatz u.dgl. mit oder ohne Bistro/Speisebereich, Küche, Speis, Raum für Kühlgeräte |
Sonstige Flächen (Quadratmeter) |
30 |
60 |
Behinderten-WC, Putzmittelraum, allgemeiner Abstellraum, Kinderwagenabstellraum, Raum für Gartenspielgeräte, Garten-WC |
Verkehrsflächen (Quadratmeter) |
60 |
80 |
Der Verkehrsflächenanteil im Basismodul beträgt circa 12 Prozent der Summe der Nutzflächen und Sanitärflächen |
Zusatzmodule
Fläche |
Räume der jeweiligen Funktionsgruppe | |
---|---|---|
Nebenräume Bewegungsraum (Quadratmeter) |
10 bis 30 |
Garderoberaum, Sanitärraum, Abstellraum |
Therapieraum (Quadratmeter) |
12 bis 20 |
Betreiber*innen-spezifische Therapieräumlichkeiten |
Zusatzflächen, für die eine Mietreduktion erforderlich ist
Fläche |
Anmerkungen | |
---|---|---|
ungünstige Raumkonfiguration, dadurch höherer Verkehrsflächenanteil (Quadratmeter) |
insgesamt (Basismodul und Zusatzfläche) maximal 20 Prozent der Summe der Nutzflächen und Sanitärflächen |
Verkehrsflächen über die des Basismoduls hinaus; die Summe der Verkehrsflächen von Basismodul plus Zusatzfläche darf maximal 20 Prozent der Summe der Nutzflächen und Sanitärflächen betragen |
Mehrgeschoßzuschlag (Quadratmeter) |
30 bis 60 |
zum Beispiel für zusätzlich erforderliche Küchen, Behinderten-WC, Nebenräume |
Rahmenbedingungen
- Hausnebenräume (zum Beispiel Waschküche, Müllraum, Lager) können eventuell mit der Hausanlage mitbenutzt werden und sind nicht in der angegebenen Mietfläche enthalten (allenfalls zu einem geringeren Mietpreis)
- Haustechnikflächen sind nicht Bestandteil der Mietfläche, sondern Allgemeinräume der Anlage
- Freiflächen: Der Zielwert der Stadt Wien liegt bei mindestens acht Quadratmetern Spielfläche pro Kind. Laut Wiener Kindergartenverordnung muss jeder Kindergarten einen im Freien gelegenen Spielplatz aufweisen, der ausreicht, um den die Einrichtung besuchenden Kindern Gelegenheit zur Bewegung in freier Luft zu bieten. Kann im verbauten Gebiet kein eigener Spielplatz bereitgestellt werden, ist dafür Vorsorge zu treffen, dass den Kindern die Benützung nahe gelegener Spiel- oder Sportplätze offen steht.
- Pkw-Stellplätze: laut Wiener Garagengesetz; keine Anmietverpflichtung
- Definition der Mietfläche: nach Mietrechtsgesetz (MRG) beziehungsweise Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG)
- Detaillierte Größenangaben sind bei den Kindergartenbetreiber*innen zu erfragen. Betreiber*innen-spezifische Verschiebungen zwischen den Funktionsgruppen sind möglich, solange alle gesetzlichen Grundlagen, insbesondere das Wiener Kindergartengesetz (WKGG) und die Wiener Kindergartenverordnung (WKGVO) eingehalten werden.
- o Raumbuch für Amtshäuser, Kindergärten und Schulen der Stadt Wien und Ergänzungen für Kindergärten sowie Raumblätter
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Kindergärten
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