Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Frühe sprachliche Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen in Wien

Der Sprachstand der Kinder, die eine elementare Bildungseinrichtung (einen Kindergarten oder eine Kindergruppe) besuchen, wird ab einem Zeitraum von circa 2 Jahren vor Schulbeginn mittels Sprachstandserhebungsbögen erhoben.

Personenbezogene Daten Ihres Kindes, die für die Sprachstandserhebung wichtig sind (Allgemeine Identifikationsdaten betreffend das Kind, insbesondere Name, Kund*innen-Nummer, Geburtsdatum, Geschlecht; Daten zu Sprachkompetenzen des Kindes; Daten zur besuchten Einrichtung; gegebenenfalls Daten zur Trägerorganisation) und die Ergebnisse der in der elementaren Bildungseinrichtung durchgeführten Sprachstandsfeststellung werden dabei aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet:

  • Zweck: Erfassung der Sprachkompetenz Ihres Kindes in Deutsch als Erst- bzw. Zweitsprache im Rahmen der "Frühen sprachlichen Förderung" mittels Beobachtungsbögen zur Sprachstandserhebung und Organisation von Fördermaßnahmen
  • Rechtsgrundlagen:
    • Wiener Kindergartengesetz - WKGG idgF
    • Wiener Tagesbetreuungsgesetz - WTBG idgF

Im Rahmen der "Frühen sprachlichen Förderung" werden keine Registerabfragen durchgeführt.

Die personenbezogenen Daten werden an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • An Auftragsverarbeiter*innen zum Zweck der Auftragsverarbeitung in Form der Bereitstellung einer elektronischen Datenbank zur Erhebung und Auswertung der Sprachstandsergebnisse in Wiener elementaren Bildungseinrichtungen.

Die Ergebnisse der Sprachstandserhebung werden an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • An Volksschulen zum Zweck der durchgehenden und gezielteren sprachlichen Förderung aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 12a Abs. 7 Z 6 WKGG idgF und § 7a Abs. 7 Z 6 WTBG idgF

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der Skartierungsordnung der Stadt Wien - Kindergärten werden die personenbezogenen Daten Ihres Kindes 5 Jahre nach Ende der Betreuung gelöscht, wobei die Löschung zum jeweiligen Ende des Betriebsjahres erfolgt.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte neben der Verletzung der gesetzlichen Vorgaben überdies zur Folge, dass der Kindergarten/die Kindergruppe bestimmte zusätzliche Ressourcen zur sprachlichen Förderung Ihres Kindes nicht in Anspruch nehmen kann.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

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