Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Bildung und Betreuung in städtischen Kindergärten und Horten
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten Ihres Kindes und der obsorge- bzw. abholberechtigten Personen aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Zuteilung eines geeigneten Bildungs- und Betreuungsplatzes und Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Bildung und Betreuung gemäß den geltenden Vorschriften sowie die notwendige Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, wie zum Beispiel Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15), Kinder- und Jugendhilfe (MA 11).
- Rechtsgrundlage, insbesondere:
- Betreuungsvereinbarung inklusive Allgemeine Geschäftsbedingungen der MA 10 idgF
- Einwilligung gemäß Art. 6. Abs. 1 lit. a iVm Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO
- Wiener Frühförderungsgesetz - WFfG idgF
- Wiener Kindergartengesetz - WKGG idgF
- Psychologengesetz idgF
- MTD-Gesetz idgF
Im Rahmen der Bildung und Betreuung werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt: Die monatliche Überprüfung der Meldung des Hauptwohnsitzes des Kindes und der*des Obsorgeberechtigten erfolgt durch automatisierte Abfragen im Zentralen Melderegister.
- Empfänger*innen (Übermittlung und Offenlegung von personenbezogenen Daten): Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden im notwendigen Ausmaß weitergeleitet:
- MA 11: Verdacht auf Kindeswohlgefährdung; Einhaltung verpflichtendes Kindergartenjahr; im Rahmen der Inklusion gemäß den gesetzlichen Vorgaben
- MA 15: Für alle Fragestellungen zu Gesundheitszustand, -vorsorge, und -beratung betreffend Kinder in städtischen Wiener Kindergärten stehen die Ärzt*innen des Gesundheitsdienstes den Obsorgeberechtigten und dem pädagogischen Personal zur Verfügung.
- Nach einem eventuellen Unfall im Kindergarten oder Hort werden die Daten des Kindes zum Zweck der Sicherstellung der Versicherungsleistung an die Wiener Städtische Versicherung weitergeleitet.
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Aufgrund der Allgemeinen Vorschrift für das Ausscheiden von Unterlagen für den Magistrat der Stadt Wien (Skartierungsordnung i.d.g.F. in Verbindung mit dem Akten- und Skartierungsplan der Stadt Wien - Kindergärten i.d.g.F.) werden die personenbezogenen Daten nach Ende der Betreuung des Kindes zur entsprechenden Frist gelöscht, wobei die Löschung zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres erfolgt.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich. Eine Nicht-Bereitstellung hätte die Konsequenz, dass die Förderung und Betreuung des Kindes nicht (mehr) erfolgen kann.
Eine Bereitstellung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten) des Kindes erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Einwilligung der Obsorgeberechtigten und ist für einen Vertragsabschluss nicht erforderlich. Eine Nicht-Bereitstellung hätte jedoch die Konsequenz, dass allfällige gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes nicht berücksichtigt werden können.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Kindergärten
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