Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Förderungen im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen ("Anstoßfinanzierung")

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Gewährung und Kontrolle von Förderungen im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen ("Anstoßfinanzierung")
  • Rechtsgrundlage:
    • Jährlicher Beschluss des Gemeinderates
    • Fördervereinbarung "Anstoßfinanzierung"
    • Vereinbarung gemäß Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, LGBl. für Wien Nr. 23/2018 idgF
    • Art. 17, Art. 116 Abs. 2, Art. 118 Abs. 2 und 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idF BGBl. I Nr. 138/2017
    • §§ 75 Abs. 3, 88 Abs. 1 lit. p, 105 Wiener Stadtverfassung (WStV), LGBl. für Wien Nr. 28/1968 idF LGBl. Nr. 25/2018
    • Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien, ABl. Nr. 2018/01
    • Art. 6 Abs. 1 lit. b iVm lit. f DSGVO

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Vereinsregister (ZVR)
  • Unternehmensregister
  • Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReg)
  • Ediktsdatei
  • Firmenbuch
  • Grundstücksinformationssystem der Stadt Wien

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
    • Zur Verrechnung einer "Anstoßfinanzierung" werden folgende Daten übermittelt: Name der Trägerorganisation, ZVR-Zahl bzw. Firmenbuchnummer, Zustellanschrift, Standort und Gruppenform, IBAN und BIC
  • Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe (MA 11)
    • Die Gewährung von Förderungen im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen ("Anstoßfinanzierung") ist von einer etwaigen Betriebsbewilligung abhängig, daher werden vorab sämtliche Daten der Trägerorganisation mit der Behörde ausgetauscht.
  • Büro der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz
    • Das Büro der Geschäftsgruppe unterstützt die zuständigen amtsführenden Stadträt*innen. Die amtsführenden Stadträt*innen sind Teil des Magistrats. Diese leiten im Rahmen des Magistrats die ihnen jeweils zugeordnete Geschäftsgruppe. In dieser Funktion sind sie für die Geschäftsführung des Magistrats im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister sowie dem Gemeinderat verantwortlich.
  • Wiener Gemeinderat
    • Die Gewährung von Förderungen beruht auf einem Beschluss des Wiener Gemeinderates, daher müssen die Daten der Förderwerber*innen für eine Beschlussfassung zur Verfügung gestellt werden.
  • Stadtrechnungshof
    • Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten dem oben angeführten Empfänger zur Verfügung gestellt werden.
  • Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Personal und Revision
    • Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten der oben angeführten Empfängerin zur Verfügung gestellt werden.
  • Volksanwaltschaft
    • Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten der oben angeführten Empfängerin zur Verfügung gestellt werden.

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung (Skartierungsordnung des Magistrats - MD-OS-104/2010 - iVm Akten- und Skartierungsplan der Stadt Wien - Kindergärten vom 1.1.2014) werden Ihre personenbezogenen Daten idR 7 Jahre nach Beendigung der Rechtsbeziehung gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Eine Gewährung von Förderungen im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen ("Anstoßfinanzierung") ist nicht möglich.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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