Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Beihilfen GSBG
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: In der gegenständlichen Datenverarbeitung werden personenbezogene Daten mit Bezug auf Geschäftsfälle betreffend die Administration der Beihilfen und Ausgleichszahlungserklärungen gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz verarbeitet.
- Rechtsgrundlage:
- Bundesgesetz, mit dem Beihilfen im Gesundheits- und Sozialbereich geregelt werden (Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz -GSBG), BGBl. Nr. 746/1996, idgF
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu den Beihilfen- und Ausgleichsprozentsätzen, die im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes anzuwenden sind, BGBl. II Nr. 56/1997, idgF
- Bundesgesetz vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversicherung (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, idgF
- Bundesgesetz über allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes, der Länder und Gemeinden verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl. Nr. 194/1961, idgF
- Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien, ABl. 2A/2016, idgF
Im Zuge des Verfahrens werden keine Registerabfragen durchgeführt.
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- Zuständiges Finanzamt
- Buchhaltungsabteilung
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach der Bundesabgabenordnung - BAO werden Ihre personenbezogenen Daten nach 7 Jahren, vom Schluss des Kalenderjahres für das die Eintragungen vorgenommen wurden, gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Der Geschäftsfall kann nicht geprüft und bearbeitet werden.
Mehr Informationen
Verantwortlich für diese Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 5 - Finanzwesen
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Finanzwesen
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