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Sitzung 2. Sitzung des Landtages vom 12.12.1987
 
Aktenzahl  3934  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Änderung Gebrauchsabgabegesetz 1966 (LGBl 10/1988), Beilage 20/1987 (Gesetzesentwurf) (zu diesem Gesetzesentwurf gibt es keine Erläuterungen) (wurde als Initiativantrag eingebracht)
Beschreibung  Änderung von Artikel I: Im Tarif C, Selbstbemessungsabgabe in Hundertsätzen von allen Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Gebrauchserlaubnis erzielt werden, unter Ausschluss der Umsatzsteuer, die nicht zur Bemessungsgrundlage gehört, hat die Tarifpost 1 zu lauten: 1. Für Unternehmen, zu deren bestimmungsgemäßer Betriebsführung eine ausgedehntere Inanspruchnahme von Grundstücken erforderlich ist (zB bei Schienenbahnen, Freileitungen, unterirdischen Einbauten, wie Rohr- oder Kanalleitungen, notwendige Hilfseinrichtungen und dergleichen), sechs von Hundert der Einnahmen
Beteiligte  Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 3-4   WP S. 8-10
Mag. Hilmar Kabas (FPÖ) als LABG u. Redner    WP S. 4-5
Heinz Sramek (SPÖ) als LABG u. Redner    WP S. 6-8
Robert Stratil (ÖVP) als LABG u. Redner    WP S. 5-6
Schlagworte  Gebrauchsabgabe; Abgabe (Hauptaspekte)
Erledigung  nach Debatte angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 1
Wörtliches Protokoll  Seite 3-10
 
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