Sitzung |
4. Sitzung des Landtages vom 25.03.1988 |
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Aktenzahl |
663 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Änderung der Wiener Abgabenordnung (LGBl 21/1988), Beilage 7/1988 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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Hinweis, dass die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Ausfertigungen als genehmigt gelten; Klarstellung, dass es sich bei der sogenannten absoluten Verjährung um eine Festsetzungsverjährung handelt; Herstellung einer unter bestimmten Voraussetzungen zustehenden faktisch aufschiebenden Wirkung von Berufungen durch eine Aussetzung der Einhebung
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Beteiligte
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Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 17
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Schlagworte
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Abgabe; IKT-Informations- und Kommunikationstechnik - Elektronische Datenverarbeitung; Verwaltungsverfahren (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 2
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Wörtliches Protokoll
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Seite 17
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