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Sitzung 5. Sitzung des Landtages vom 25.04.1988
 
Aktenzahl  880  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Änderung des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes (LGBl 25/1988), Beilage 8/1988 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung)
Beschreibung  Klarstellung, dass die Stadt Wien in jenen Fällen, in denen sie zur Bestattung Verstorbener verpflichtet ist (wenn die Bestattung von niemandem veranlasst wurde), nicht primär auch zur Tragung der Kosten verpflichtet ist; Schaffung der Möglichkeit, nähere Vorschriften über die Ausstattung der zum Leichentransport verwendeten Fahrzeuge zu erlassen; der Feuerbestattung sollen nur jene Materialien zugeführt werden, die keine Gefahren für die Gesundheit von Menschen, für die Beschaffenheit der Umwelt und für die Einäscherungsanlage mit sich bringen
Beteiligte  ao. Univ.-Prof. Dr. Alois Stacher (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 18-19
Schlagworte  Tod; Umweltschutz (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 1
Wörtliches Protokoll  Seite 18-19
 
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