Sitzung |
5. Sitzung des Landtages vom 25.04.1988 |
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Aktenzahl |
880 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Änderung des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes (LGBl 25/1988), Beilage 8/1988 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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Klarstellung, dass die Stadt Wien in jenen Fällen, in denen sie zur Bestattung Verstorbener verpflichtet ist (wenn die Bestattung von niemandem veranlasst wurde), nicht primär auch zur Tragung der Kosten verpflichtet ist; Schaffung der Möglichkeit, nähere Vorschriften über die Ausstattung der zum Leichentransport verwendeten Fahrzeuge zu erlassen; der Feuerbestattung sollen nur jene Materialien zugeführt werden, die keine Gefahren für die Gesundheit von Menschen, für die Beschaffenheit der Umwelt und für die Einäscherungsanlage mit sich bringen
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Beteiligte
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ao. Univ.-Prof. Dr. Alois Stacher (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 18-19
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Schlagworte
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Tod; Umweltschutz (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 1
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Wörtliches Protokoll
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Seite 18-19
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