Sitzung |
25. Sitzung des Landtages vom 27.04.1990 |
|
Aktenzahl |
1094 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 (LGBl 43/1990), Beilage 11/1990 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen) |
Beschreibung
|
Notwendige Änderungen (Klarstellungen und Vereinfachungen) aufgrund der Vollziehungspraxis seit 1982, Anhebung der Tarife aufgrund der Steigerung des Verbraucherpreisindex, Erweiterung des Tatbestandskataloges für das Erlöschen der Gebrauchserlaubnis und dem Wegfall der bisherigen Sonderregelung hinsichtlich der Fälligkeit der einmaligen Abgaben nach Tarif A 6 (Baustofflagerungen), Einführung der jährlichen Erklärungspflicht für die nach Einnahmen zu berechnenden Selbstbemessungsabgaben des Tarifes C, in neuer Tarifpost C 6 für Attrappen Normierung der Sonderregelungen betreffend die Einrichtung und Erklärung der Abgabe, Tarifanpassung: durchschnittliche Anhebung der Tarife A und B um 25%, Erweiterung der Tarifposten für wirtschaftliche Werbezwecke, Vorgärten und Warenausräumungen; Neuregelung der Tarife für nicht ortsfeste Verkaufsstände unter Einbeziehung der pratermäßigen Volksbelustigungsstände
|
Beteiligte
|
Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 28-29
Heinz Sramek (SPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 30
Dkfm. Dr. Heinz Wöber (ÖVP) als LABG u. Redner
WP S. 29-30
|
Schlagworte
|
Gebrauchsabgabe; Abgabe; Prater (Hauptaspekte)
|
Erledigung
|
nach Debatte angenommen
|
Sitzungsprotokoll
|
Seite 2
|
Wörtliches Protokoll
|
Seite 28-30
|