Sitzung |
10. Sitzung des Landtages vom 28.06.2007 |
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Aktenzahl |
LG - 01250-2007/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz geändert wird (LGBl 34/2007), Beilage 12/2007 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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Nur dann Verpflichtung des Magistrats eine sanitätsbehördliche Obduktion anzuordnen, wenn die Klarstellung der Todesursache aus wichtigen Gründen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge erforderlich ist und zudem die Todesursache nicht auf andere Weise als durch die Obduktion der Leiche festgestellt werden kann
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Beteiligte
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Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin
WP S. 96
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Schlagworte
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Totenbeschau; Tod (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 4
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Wörtliches Protokoll
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Seite 96
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