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Sitzung 16. Sitzung des Landtages vom 19.11.1993
 
Aktenzahl  3921  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Änderung Wiener Anzeigenabgabegesetz 1983 (LGBl 9/1994), Beilage 21/1993 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung  Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.11.1992, 89/17/0177, Neufassung von § 5 des Gesetzes: Provisionen und Rabatte an Vermittlungspersonen gehören zur Bemessungsgrundlage der vom Medieninhaber (Verleger) oder vom Herausgeber zu leistenden Anzeigenabgabe, sind von der Bemessungsgrundlage des Vermittlers aber abzuziehen
Beteiligte  Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 111-112
Schlagworte  Abgabe; Anzeigenabgabe; Steuer; Verwaltungsgerichtshof (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 4
Wörtliches Protokoll  Seite 111-112
 
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