Sitzung |
8. Sitzung des Landtages vom 26.01.2007 |
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Aktenzahl |
LG - 04700-2005/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes über die Wiener Heilvorkommen und Kuranstalten (Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz - WHKG) (LGBl 13/2007), Beilage 30/2006 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen) |
Beschreibung
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Beibehaltung der Regelungen über die Anerkennung, Nutzung und Bezeichnung von natürlichen Heilvorkommen und über Kurorte sowie die Festlegung von umfassenden Regelungen für Kuranstalten unter Berücksichtigung der grundsatzgesetzlichen Bestimmungen, Kuranstalten sollen ebenso wie Krankenanstalten einen ärztlichen Leiter, einen Hygienebeauftragten und einen Sicherheitsbeauftragten haben sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung vorsehen; Bewilligung des Betriebes und der Änderung einer Kuranstalt nur bei Erfüllung der im Gesetz festgelegten Voraussetzungen, Bewilligung erfolgt nicht mehr durch die Landesregierung, sondern durch den Magistrat
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Beteiligte
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Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin
WP S. 34
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Schlagworte
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Kuranstalt; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsvorsorge (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 2
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Wörtliches Protokoll
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Seite 34
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