Sitzung |
31. Sitzung des Landtages vom 29.06.2005 |
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Aktenzahl |
LG - 01937-2005/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
10. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz, 1. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz, 22. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995 (LGBl 48/2005), Beilage 22/2005 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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1. Aufteilung der Bedienstetengruppen des Schemas KA auf die Personalgruppen nach dem Wiener Personalvertretungsgesetz sowie Zusammenfassung des den "Wiener Linien" zugewiesenen handwerklichen Personals zu zwei Personalgruppen; 2. Abstellen der Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht auf die Verhältnisse am letzten Tag der Auflage der Wählerlisten; 3. Anspruch auf Abfertigung nach der Vertragsbedienstetenordnung 1995 bzw. Verfügungsrecht über die Abfertigung nach dem Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz auch bei Selbstkündigung, wenn bei Enden des Dienstverhältnisses die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Korridorpension erfüllt sind oder eine Schwerarbeitspension in Anspruch genommen wird; 4. Erweiterung der Verfügungsmöglichkeiten des oder der ehemaligen Bediensteten über die Abfertigung im Hinblick auf die neu geschaffene betriebliche Kollektivversicherung
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Beteiligte
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Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin
WP S. 60
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Schlagworte
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Personalvertretung; Dienstrecht/Dienstordnung; Wiener Linien GmbH & Co KG (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 3
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Wörtliches Protokoll
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Seite 60-61
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