Sitzung |
15. Sitzung des Landtages vom 26.06.2003 |
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Aktenzahl |
02026/2003-MDALTG (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
6. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz (LGBl 38/2003), Beilage 12/2003 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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Einrichtung einer Gleichbehandlungskommission, von Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen als eigene Gleichbehandlungsorgane für die Wiener Landeslehrer/innen; Klarstellung, dass auch Einkünfte gleichgeschlechtlicher Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten bei der Auswahlentscheidung nicht diskriminierend herangezogen werden dürfen; Umkehr der Beweislast im gerichtlichen Verfahren, Herabsetzung der Mitgliederzahl der Gleichbehandlungskommission auf vier, Festlegung, dass ein rechtskundiges Mitglied der Gleichbehandlungskommission den Vorsitz auszuüben hat; Pflicht zur Übermittlung des Gutachtens an die oder den vom Vorwurf der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes Betroffenen; Aussageverweigerungsrecht für Zeuginnen und Zeugen, Beteiligte oder der Vertreterin oder des Vertreters der Dienstgeberin gegenüber den Organen der Gleichbehandlung bei Gefahr einer disziplinären Verfolgung, Kündigung oder Entlassung; Einschränkung der Amtsverschwiegenheit gegenüber der Gleichbehandlungskommission, Klarstellung, dass die in § 4 Abs 2 W-GBG genannten Auswahlkriterien auch bei Anwendung der "Öffnungsklausel" nicht diskriminierend herangezogen werden dürfen; Entwurf dient in seinem Art. I Z 4, 24 und 25 der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
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Beteiligte
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Mag. Renate Brauner (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin
WP S. 48
WP S. 50-51
Susanne Jerusalem (GRÜNE) als LABG u. Rednerin
WP S. 48-50
Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) als LABG u. Rednerin
WP S. 50
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Schlagworte
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Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst; Dienstrecht/Dienstordnung; Europäische Union; Lehrer/Lehrerin (Hauptaspekte)
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Erledigung
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nach Debatte einstimmig angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 3
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Wörtliches Protokoll
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Seite 48-51
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