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Sitzung 36. Sitzung des Landtages vom 26.09.2024       zum Video
 
Aktenzahl  LG-406365-2024  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))       zum Video
Betreff  Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tagesbetreuungsgesetz - WTBG geändert wird (LGBl 29/2024 kundgemacht am 21.10.2024), Beilage 14/2024 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 6)
Beschreibung  Ziel des Gesetzesentwurfes ist im Wesentlichen die Inklusion von Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in Kindergruppen sowie bei der Betreuung durch Tageseltern. Insgesamt trägt diese Inklusion dazu bei, eine inklusivere, tolerantere und unterstützende Gesellschaft zu schaffen, indem sie die Akzeptanz von Vielfalt fördert und gleichzeitig die individuelle Entwicklung und Bildung jedes Kindes stärkt. Bislang erfolgte die Betreuung von Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen hauptsächlich in Integrationsgruppen und Heilpädagogische Gruppen in Kindergärten, wobei in diesen Gruppen nicht ausreichend Plätze zur Verfügung standen bzw. stehen. Um dieser Herausforderung sowie dem Grundsatz der Inklusion gerecht zu werden, wird durch das Gesetz die Betreuung dieser Kinder in allen Formen der Tagesbetreuung ermöglicht. Bei dieser Art der Inklusion steht die Verbesserung der Versorgung und Betreuung im Fokus, insbesondere im Hinblick auf diejenigen Kinder, die derzeit auf Wartelisten für Betreuungsplätze stehen. Durch die Inklusion sollen auch mehr Kapazitäten geschaffen werden, um den Bedarf an Betreuungsplätzen effizienter zu decken und somit eine umfassendere Versorgung zu gewährleisten. Darüber hinaus zielt das Gesetz auf die Qualitätssicherung ab. Indem Kinder vermehrt inklusiv betreut werden, wird eine integrative Umgebung geschaffen, die den Austausch und die Interaktion von Kindern mit und ohne Behinderungen oder chronischen Erkrankungen fördert. Dies führt nicht nur zu einer vielfältigeren sozialen Erfahrung für alle Kinder, sondern trägt auch zu einer verbesserten pädagogischen Praxis bei. Schließlich wird durch die gesetzliche Verankerung der Inklusion eine Grundlage für eine erhöhte finanzielle Förderung geschaffen, welche wiederum als Anreiz für die Umsetzung dieses Vorhabens dient. Durch gezielte finanzielle Mittel sollen Einrichtungen ermutigt werden, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und Ressourcen bereitzustellen, um eine inklusive Betreuung zu gewährleisten. Diese Förderung soll als positiver Anreiz dienen, um eine flächendeckende Umsetzung des Gesetzes zu erreichen. Insgesamt strebt das Gesetz somit eine umfassende Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen an, indem es auf eine integrative, qualitativ hochwertige und finanziell unterstützte Betreuung in Kindergruppen sowie bei Tageseltern abzielt
Beteiligte  Christoph Wiederkehr, MA (NEOS) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 29       zum Video
Mag. Manfred Juraczka (ÖVP) als 3. LPräs u. Redner    WP S. 29       zum Video
Schlagworte  Tagesmutter/Tagesvater; Behinderte Menschen; Kinderbetreuung (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Kommentar  Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP, GRÜNE, FPÖ und LAbg. Wolfgang Kieslich (ohne Klub)
Sitzungsprotokoll  Seite 3
Wörtliches Protokoll  Seite 29
 
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