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Sitzung |
33. Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2023 zum Video |
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Aktenzahl |
2402878-2022-GBI (Antrag Stadtsenat) |
Betreff |
Der Magistrat, vertreten durch die MA 10, wird ermächtigt, das Förderprogramm Förderung für Kinder mit Behinderungen bis zum Beginn der Schulpflicht in heilpädagogischen Gruppen inklusive der Förderrichtlinie "Förderung für Kinder mit Behinderungen bis zum Beginn der Schulpflicht in heilpädagogischen Gruppen" in der Höhe von 3,384.000 EUR für den Zeitraum von 2023 bis 2026 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerbenden Förderverträge über die Förderung in der Höhe von 797,41 EUR pro Kind mit Behinderung und Monat, 12-mal jährlich abzuschließen. Die Bedeckung der Erfordernisse für das Finanzjahr 2023 (784.000 EUR) ist auf Haushaltsstelle 1/2401/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 10 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen (Postnummer 19) |
Schlagworte
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Kindergarten - Kindertagesheim; Behinderte Menschen; Integration von Menschen mit Behinderung; Kinderbetreuung; Magistratsabteilung 10 - Kindergärten (ab 1.12.2019, davor Wiener Kindergärten); Subvention - Förderung (Hauptaspekte)
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Erledigung
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angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 4
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