Betreff |
Der Magistrat, vertreten durch die MA 10, wird ermächtigt, das Förderprogramm "Förderung für Kinder mit Behinderungen bis zum Beginn der Schulpflicht in Integrationsgruppen" inklusive der Förderrichtlinie "Förderung für Kinder mit Behinderungen bis zum Beginn der Schulpflicht in Integrationsgruppen" in der Höhe von 4,953.154,04 EUR für den Zeitraum von 2022 bis 2026 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerbenden Förderverträge über die Förderung in der Höhe von 935,78 EUR pro Kind mit Behinderung und Monat, 12-mal jährlich, abzuschließen. Die Bedeckung der Erfordernisse für die Finanzjahre 2022 in der Höhe von 374.312 EUR und 2023 in der Höhe von 1,190.312,16 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/2401/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 10 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen (Postnummer 19) |