Sitzung |
8. Sitzung des Landtages vom 24.02.1984 |
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Aktenzahl |
369 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren geändert wird (LGBl 18/1984), Beilage 9/1984 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) |
Beschreibung
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Zu Art. I Z. 1 (§ 8 Abs. 4): Durch Abschnitt II Artikel I Zif. 2 Abgabenänderungsgesetz 1983, BGBl. Nr. 587, wird die Umsatzsteuer von 8 % auf 10 % angehoben. In Anpassung an diese bundesgesetzliche Änderung wird auch die Zusammensetzung des zivilrechtlichen Preises bei der Kanaleinmündungsgebühr geändert. Eine Erhöhung des zivilrechtlichen Preises bleibt einer Änderung des geltenden Einheitssatzes durch Verordnung des Stadtsenates vorbehalten. Zu Art. I Z. 2 (§ 19 Abs. 4): Im Interesse der Rechtssicherheit wird klargestellt, dass der ursprüngliche § 19 Abs. 4 durch Artikel II Abs. 2 des Gesetzes vom 26.1.1973, LGBl für Wien Nr. 10, materiell derogiert wurde
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Beteiligte
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Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 14
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Schlagworte
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Abwasserbeseitigung; Abwassergebühr (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 1
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Wörtliches Protokoll
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Seite 14
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