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Sitzung 8. Sitzung des Landtages vom 24.02.1984
 
Aktenzahl  369  (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff  Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren geändert wird (LGBl 18/1984), Beilage 9/1984 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung  Zu Art. I Z. 1 (§ 8 Abs. 4): Durch Abschnitt II Artikel I Zif. 2 Abgabenänderungsgesetz 1983, BGBl. Nr. 587, wird die Umsatzsteuer von 8 % auf 10 % angehoben. In Anpassung an diese bundesgesetzliche Änderung wird auch die Zusammensetzung des zivilrechtlichen Preises bei der Kanaleinmündungsgebühr geändert. Eine Erhöhung des zivilrechtlichen Preises bleibt einer Änderung des geltenden Einheitssatzes durch Verordnung des Stadtsenates vorbehalten. Zu Art. I Z. 2 (§ 19 Abs. 4): Im Interesse der Rechtssicherheit wird klargestellt, dass der ursprüngliche § 19 Abs. 4 durch Artikel II Abs. 2 des Gesetzes vom 26.1.1973, LGBl für Wien Nr. 10, materiell derogiert wurde
Beteiligte  Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter    WP S. 14
Schlagworte  Abwasserbeseitigung; Abwassergebühr (Hauptaspekte)
Erledigung  einstimmig angenommen
Sitzungsprotokoll  Seite 1
Wörtliches Protokoll  Seite 14
 
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