Sitzung |
11. Sitzung des Landtages vom 27.06.1984 |
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Aktenzahl |
1970 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Veranstaltungsgesetz geändert wird (LGBl 31/1984), Beilage 17/1984 (Gesetzesentwurf) (zu diesem Gesetzesentwurf gibt es keine Erläuterungen) (wurde als Initiativantrag eingebracht) |
Beschreibung
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§ 33 Abs. 5 hat zu lauten: "(5) Konzessionen für den Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten berechtigen nicht zum Betrieb von Spielapparaten, die eine automatische Spielverlängerung von mehr als fünf Freispielen anbieten. Personen, die eine solche Konzession besitzen, dürfen bis zu deren Ablauf entweder Unterhaltungsspielapparate mit einer automatischen Spielverlängerung bis zu fünf Freispielen oder Münzspielapparate (§ 15) in der jeweils genehmigten Anzahl betreiben."
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Beteiligte
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Franz Mrkvicka (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 4
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Schlagworte
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Spielautomat; Konzession (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 1
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Wörtliches Protokoll
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Seite 4
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