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Sitzung |
10. Sitzung des Landtages vom 20.10.2016 |
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Aktenzahl |
LG - 02449-2016/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert wird (LGBl 61/2016 kundgemacht am 22.12.2016), Beilage 22/2016 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes durch Schaffung einer kleinen Winteröffnung für Vorgärten und einer Verordnungsermächtigung für Nutzungskonzepte und Zonierungspläne, präzisere Regelungen über die Zwecke und Ziele des Gemeingebrauches, die wahrzunehmenden öffentlichen Interessen, Normierung weiterer expliziter Widerrufsmöglichkeiten und einer Duldungsverpflichtung, neue Valorisierungsregelung und marktkonformere Gestaltung der Tarifsätze für Vorgärten und gedeckte Vorbauten unter Schaffung einer neuen Zoneneinteilung, Änderung des Auslaufens der Dauerbewilligungen und der Befristung für Vorgärten, Angleichung der Fälligkeit der Jahresabgaben an die Monatsabgaben, Verdoppelung der Frist für Betriebsübergaben nach § 3 Abs. 4 sowie Endigung der Gastgewerbeberechtigung als gesetzlicher Verzicht auf die Gebrauchserlaubnis für Vorgärten und damit zusammenhängende Nutzungen.
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Schlagworte
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Gebrauchsabgabe (Hauptaspekte)
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Erledigung
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angenommen
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Kommentar
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Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, ÖVP und NEOS; die 1. Lesung und die Debatte erfolgte in der Sitzung vom 30.9.2016
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Sitzungsprotokoll
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Seite 1
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Wörtliches Protokoll
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Seite 3
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