Sitzung |
28. Sitzung des Landtages vom 21.11.2013 |
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Aktenzahl |
LG - 03736-2013/0001/LAT (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird [Dezentralisierungsnovelle] (LGBl 47/2013), Beilage 29/2013 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (wurde als Initiativantrag eingebracht) |
Beschreibung
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Angleichung der Bestimmung über die Einberufung von Sitzungen der Gemeinderatsausschüsse an die für die Einberufung von Sitzungen des Gemeinderates geltende Rechtslage dahingehend, dass von jedem Ausschussmitglied innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als zwei Verlangen nach Einberufung einer Sitzung des Ausschusses gestellt werden können. Anpassung der Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung über die Wahl der bzw. des Vorsitzenden und deren bzw. dessen Stellvertreter eines Ausschusses/einer Kommission der Bezirksvertretung an die Wahl der bzw. des Vorsitzenden sowie deren bzw. dessen Stellvertreter einer Bezirksvertretung. Der Bezirksvorsteher soll jedoch entsprechend der geltenden Rechtslage auch weiterhin nicht zum Vorsitzenden des Ausschusses oder dessen Stellvertreter gewählt werden können. Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Verwirklichung einer modernen Immobilienstrategie durch Rückführung der Aufwendungen für die bauliche Instandhaltung sowie für die Energiekosten der Amtsgebäude, in denen die magistratischen Bezirksämter und die Bezirksvorsteher untergebracht sind, ausgenommen der Aufwendungen für die bauliche Instandhaltung der Räumlichkeiten, in denen die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher untergebracht sind, einschließlich des Festsaales, in das Zentralbudget. Verringerung des Administrativaufwandes und Verminderung des zeitlichen Aufwandes für sachliche Genehmigungen durch Konzentration der Kompetenzen beim Finanzausschuss der Bezirksvertretung; raschere Abwicklung von Vergaben durch Schaffung einer Magistratskompetenz für Vergaben bis zur Höhe 70 vH des Wertes nach § 88 Abs. 1 lit. e WStV für mehrjährige Ausgaben (Sachkredit). Übernahme der Kosten des Betriebes der Bedürfnisanstalten in U-Bahnstationen durch die Wiener Linien. Anpassungen von Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung an Organisations- und Gesetzänderungen sowie an geänderte Bezeichnungen.
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Beteiligte
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Sandra Frauenberger (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin
WP S. 24
WP S. 28
Dkfm. Dr. Fritz Aichinger (ÖVP) als LABG u. Redner
WP S. 25
Eva-Maria Hatzl (SPÖ) als LABG u. Rednerin
WP S. 27
Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 25-27
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Schlagworte
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Verfassung der Bundeshauptstadt Wien; Amtsgebäude; Bezirksbudget; Bezirksvertretung; Bezirksvorsteher/Bezirksvorsteherin; Energiesparen; Gemeinderatsausschuss; U-Bahn; Wiener Linien GmbH & Co KG (Hauptaspekte)
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Erledigung
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nach Debatte angenommen
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Kommentar
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dafür: SPÖ, ÖVP, GRÜNE; dagegen: FPÖ, parteiunabhängiger LAbg Aigner
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Folgevorgänge
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PGL - 04245-2013/0001 - KFP/LAT (Abänderungsantrag)
PGL - 04246-2013/0001 - KFP/LAT (Zusatzantrag)
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Sitzungsprotokoll
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Seite 2
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Wörtliches Protokoll
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Seite 24-28
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