Sitzung |
28. Sitzung des Landtages vom 21.11.2013 |
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Aktenzahl |
LG - 03189-2011/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren geändert wird (LGBl 60/2013), Beilage 18/2012 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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Im Regierungsübereinkommen vom November 2010 wurde zur besseren Bewältigung von mit dem Klimawandel zusammenhängenden Starkregenereignissen das Ziel der Entlastung der Regenwasserkanäle formuliert, da Starkregenereignisse oft zu einer Überlastung des Kanalsystems führen. Regenwässer sollten daher weitgehend im natürlichen Kreislauf belassen, vor Ort genutzt, versickert oder gespeichert werden. Damit könnten die Gefahren von Überflutungen reduziert werden. Außerdem wird durch die Versickerung der Regenwässer vor Ort das Mikroklima verbessert (höhere Luftfeuchtigkeit, verminderte Staubbildung) und das Grundwasser angereichert. Nach den einschlägigen Regelungen werden Regenwässer derzeit größtenteils in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet. Anlagen mit großen Dach- und Parkflächen etc. (z.B. Supermärkte) nehmen das Kanalsystem unverhältnismäßig in Anspruch. Niederschlagswässer sind daher weitgehend vor Ort wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen (zu versickern) oder (nach Zwischenspeicherung) zu verwerten.
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Beteiligte
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Mag. Ulli Sima (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin
WP S. 40
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Schlagworte
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Abwasserbeseitigung (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 3
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Wörtliches Protokoll
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Seite 40
Seite 41
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