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Sitzung |
28. Sitzung des Landtages vom 21.11.2013 |
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Aktenzahl |
LG - 02833-2013/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (34. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (43. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (40. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), die Pensionsordnung 1995 (24. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 (13. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995), das Unfallfürsorgegesetz 1967 (20. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967), das Wiener Gleichbehandlungsgesetz (15. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz), das Wiener Personalvertretungsgesetz (18. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (2. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz), das Wiener Bezügegesetz 1995 (14. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995), das Wiener Bezügegesetz 1997 (4. Novelle zum
Wiener Bezügegesetz 1997) und das Gesetz über das Schlichtungsverfahren in Angelegenheiten der Gleichstellung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern mit Behinderungen an Wiener öffentlichen Pflichtschulen geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2013) (LGBl 49/2013), Beilage 28/2013 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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Der Stadt Wien ist es ein großes Anliegen, Bedienstete nach längeren Krankenständen wieder erfolgreich in den Dienstbetrieb einzugliedern. Zur Erreichung dieses Zieles soll diesen Bediensteten ein schonender Wiedereinstieg ermöglicht werden und diesen auf Empfehlung einer Arbeitsmedizinerin bzw. eines Arbeitsmediziners befristet Diensterleichterungen, auch in zeitlicher Hinsicht, gewährt werden können. Die Urlaubsberechnung bei der Veränderung des Beschäftigungsausmaßes wird an die Judikatur des EuGH angepasst und die Pensionsanpassung entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes neu geregelt. Im Personalvertretungsrecht wird das Wahlverfahren reformiert und Änderungen bei den Organen und deren Aufgabenverteilung vorgenommen. Weiters sieht der Entwurf Anpassungen an die Bundesrechtslage (z. B. Beendigung des Dienstverhältnisses bei rechtskräftiger Verurteilung wegen bestimmter Straftaten, Neuregelung der Witwen- und Witwerversorgung, Ruhen der Pension bei Strafhaft, Weiterbezug der Waisenpension bzw. Waisenrente während des Freiwilligen Sozialjahres, Freiwilligen Umweltschutzjahres, Gedenkdienstes oder Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes bei Wegunfällen, die sich auf dem Kindergarten- oder Schulweg ereignen) vor.
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Beteiligte
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Sandra Frauenberger (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin
WP S. 36
WP S. 39
Franz Ekkamp (SPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 38-39
Ing. Bernhard Rösch (FPÖ) als LABG u. Redner
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Schlagworte
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Dienstrecht/Dienstordnung; Behinderte Menschen; Besoldung; Gleichstellung der Geschlechter; Lehrer/Lehrerin; Personalvertretung; Politikerbezüge/Politikerinnenbezüge; Verwaltungsgericht Wien; Öffentlicher Dienst (Hauptaspekte)
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Erledigung
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nach Debatte angenommen
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Kommentar
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dafür: SPÖ, ÖVP, GRÜNE; dagegen: FPÖ
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Folgevorgänge
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PGL - 04250-2013/0001/LAT (Abänderungsantrag)
PGL - 04251-2013/0001/LAT (Abänderungsantrag)
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Sitzungsprotokoll
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Seite 2-3
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Wörtliches Protokoll
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Seite 36-40
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