Sitzung |
28. Sitzung des Landtages vom 21.11.2013 |
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Aktenzahl |
LG - 02573-2013/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 - WKJHG 2013 (LGBl 51/2013), Beilage 27/2013 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen); Ausschuss-Abänderungsantrag |
Beschreibung
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Mit 1. Mai 2013 ist das neue Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 - B-KJHG 2013), BGBl. I Nr. 69, in Kraft getreten. Diese grundsatzgesetzlichen Vorschriften müssen mit einem Ausführungsgesetz für Wien umgesetzt werden. Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen: - Einführung der Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung, - Neuformulierung der Mitteilungspflichten bei vermuteten Kindeswohlgefährdungen, - genauere Definition von Aufgaben und Standards in den einzelnen Leistungsbereichen, - detailliertere Regelung von Verschwiegenheit, Auskunftsrechten, Dokumentation und Datenschutz
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Beteiligte
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Christian Oxonitsch (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 41
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Schlagworte
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Kinder- und Jugendwohlfahrt; Datenschutz; Kinder und Jugendliche (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 3
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Wörtliches Protokoll
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Seite 41
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