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Sitzung |
28. Sitzung des Landtages vom 21.11.2013 |
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Aktenzahl |
LG - 00246-2013/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990 geändert wird (LGBl 61/2013), Beilage 23/2013 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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Anpassung der Wiener Landarbeitsordnung 1990 als Landesausführungsgesetz. Der gegenständliche Entwurf beinhaltet insbesondere: 1. die Schaffung von Schutzbestimmungen auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft für vorübergehende/kurzfristige Überlassungen im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 1 AÜG (z.B. Nachbarschaftshilfe usw.), insbesondere hinsichtlich Urlaub und Arbeitszeit, ein Diskriminierungsverbot im Dreiecksverhältnis Überlasser, Beschäftiger und überlassener Dienstnehmer sowie die Verstärkung der Informationsverpflichtungen von Überlasser- und Beschäftigerbetrieben betreffend den Dienstnehmerschutz, 2. die Verlängerung der Frist für die "Verjährung" des Urlaubs um den Zeitraum der Karenz, welche auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 22.4.2010, RS C-486/08, erforderlich ist, 3. die Verpflichtung des Lehrberechtigten, künftig dem Lehrling die Kosten der Prüfungstaxe für die Facharbeiterprüfung zu ersetzen, wenn der Lehrling während der Lehrzeit oder der Behaltepflicht erstmals zu dieser Prüfung antritt, 4. im geringen Umfang zusätzliche Informationspflichten des Lehrberechtigten gegenüber den Eltern bzw. sonstigen Erziehungsberechtigen, 5. unbefristete Regelungen zur Förderung der Bildungskarenz.
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Beteiligte
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Mag. Ulli Sima (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin
WP S. 40
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Schlagworte
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Land- und Forstwirtschaft; Arbeitszeit (Hauptaspekte)
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Erledigung
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einstimmig angenommen
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Sitzungsprotokoll
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Seite 3
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Wörtliches Protokoll
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Seite 40
Seite 41
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