Sitzung |
27. Sitzung des Landtages vom 25.09.2013 |
|
Aktenzahl |
LG - 02383-2013/0001/LAT (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung des Kinowesens (Wiener Kinogesetz 1955), LGBl für Wien Nr. 18/1955 in der Fassung LGBl für Wien Nr. 19/2013 geändert wird (LGBl 40/2013), Beilage 21/2013 (Gesetzesentwurf) (zu diesem Gesetzesentwurf gibt es keine Erläuterungen) (wurde als Initiativantrag eingebracht) |
Beschreibung
|
Artikel I § 11 samt Überschrift wird aufgehoben und durch folgenden § 11 samt Überschrift ersetzt: "Zulassung von Filmen §11. (1) Die Zulassung im Sinne des § 10 Abs. 2 erteilt der Magistrat. (2) Der Magistrat kann bei der Beurteilung der Eignung von Filmen für eine Zulassung nach § 10 Abs. 2 Empfehlungen von anderen österreichischen fachkundigen Beiräten oder Kommissionen, denen Mitglieder des Landes Wien angehören, wie insbesondere der Jugendmedienkommission, berücksichtigen. (3) Liegt keine Empfehlung gemäß § 11 Abs. 2 vor, oder wird von einer Empfehlung gemäß § 11 Abs. 2 abgewichen, hat der Magistrat vor Erteilung der Zulassung im Sinne des § 10 Abs. 2 das Gutachten eines bzw. einer Sachverständigen, der bzw. die über besondere Kenntnisse und Erfahrung auf den Gebieten der Jugenderziehung, des Jugendschutzes und der Jugendfürsorge verfügt, einzuholen
|
Beteiligte
|
Mag. Dr. Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 32
|
Schlagworte
|
Kino; Kinder- und Jugendschutz (Hauptaspekte)
|
Erledigung
|
einstimmig angenommen
|
Sitzungsprotokoll
|
Seite 2
|
Wörtliches Protokoll
|
Seite 32
|