Sitzung |
26. Sitzung des Landtages vom 27.06.2013 |
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Aktenzahl |
LG - 02880-2012/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kindertagesheimgesetz - WKTHG und das Gesetz über die verpflichtende frühe Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen (Wiener Frühförderungsgesetz - WFfG) geändert wird (LGBl 27/2013), Beilage 6/2013 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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Zum Wiener Kindertagesheimgesetz: Der Name des Gesetzes wird geändert, die Formulierungen werden angepasst. Die Bildungsarbeit soll nach den Grundsätzen des Wiener Bildungsplans erfolgen. Schaffung der Möglichkeit, neue Formen der Betreuung und Bildung von Kindern als Projekt zu bewilligen. Die Schaffung der Grundlagen für eine Vernetzung von Behörde und Förderstelle sichert die Qualität in der Betreuung. Die speziell in Art. 14 Abs. 1 lit. d in Verbindung mit Art. 15 der Richtlinie 2009/50/EG und in Art. 12 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 2011/98/EU vorgesehene Gleichstellung bestimmter Drittstaatenangehöriger soll explizit im Wiener Landesrecht implementiert werden. Zum Wiener Kindertagesheimgesetz und Wiener Frühförderungsgesetz: Anpassung des Wiener Kindertagesheimgesetzes und des Wiener Frühförderungsgesetzes an die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012. Zum Wiener Frühförderungsgesetz: Anpassung an die Umbenennung des Wiener Kindertagesheimgesetzes
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Beteiligte
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Christian Oxonitsch (SPÖ) als amtsf StR u. Berichterstatter
WP S. 57
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Schlagworte
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Kindergarten (elementarpädagogische Einrichtungen) - früher Kindertagesheim; Europäische Union; Kinderbetreuung (Hauptaspekte)
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Erledigung
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angenommen
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Kommentar
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dafür: SPÖ, GRÜNE; dagegen: ÖVP, FPÖ
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Sitzungsprotokoll
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Seite 3
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Wörtliches Protokoll
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Seite 57-58
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