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Sitzung |
26. Sitzung des Landtages vom 27.06.2013 |
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Aktenzahl |
LG - 01199-2013/0001 (Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl)) |
Betreff |
Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (33. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (42. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (39. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Unfallfürsorgegesetz 1967 (19. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967), das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 (12. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995) das Wiener Gleichbehandlungsgesetz (14. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz), das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 (7. Novelle zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998), das Wiener Landeslehrer- und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978 (7. Novelle zum Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978), das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 (13. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995), das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (1. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz), das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz (5. Novelle zum Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz), das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz (7. Novelle zum Wiener Landes-Sicherheitsgesetz), das Gesetz, mit dem der Landespolizeidirektion Wien die Mitwirkung an der Vollziehung bestimmter ortspolizeilicher Verordnungen übertragen wird (3. Novelle zum Gesetz, mit dem der Landespolizeidirektion Wien die Mitwirkung an der Vollziehung bestimmter ortspolizeilicher Verordnungen übertragen wird), das Wiener Prostitutionsgesetz 2011 (2. Novelle zum Wiener Prostitutionsgesetz 2011), das Gesetz betreffend den Rahmen für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (1. Novelle zum Gesetz betreffend den Rahmen für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit), das Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz (3. Novelle zum Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz), das Wiener Volksbefragungsgesetz (4. Novelle zum Wiener Volksbefragungsgesetz), das Wiener Volksbegehrensgesetz (3. Novelle zum Wiener Volksbegehrensgesetz), das Wiener Auskunftspflichtgesetz (2. Novelle zum Wiener Auskunftspflichtgesetz) und das Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz (1. Novelle zum Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz) geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Dienstrecht und innere Verwaltung) (LGBl 33/2013) Beilage 16/2013 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) |
Beschreibung
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Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, wurde mit Wirksamkeit 1. Jänner 2014 eine neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Gleichzeitig werden die unabhängigen Verwaltungssenate der Länder sowie zahlreiche andere weisungsfreie Sonderbehörden, so etwa auch der Dienstrechtssenat der Stadt Wien, aufgelöst und der administrative Instanzenzug abgeschafft. Die entsprechenden Agenden werden in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte verlagert. Auf der Grundlage dieser umfassenden Umgestaltung des österreichischen Rechtsschutzsystems ist im Bereich des Dienstrechts der Wiener Gemeindebediensteten und auch in anderen Wiener Landesgesetzen eine Vielzahl verfahrensrechtlicher Anpassungen notwendig. Weiters werden mit dem vorliegenden Entwurf das Besoldungsabkommen für das Jahr 2013 umgesetzt sowie ergänzende Regelungen im Verwaltungsgerichts- Dienstrechtsgesetz betreffend das Überleitungsrecht und die Schaffung einer ruhegenussfähigen Ergänzungszulage vorgesehen. Angesichts der wesentlichen Bedeutung der Väterfrühkarenz für die Förderung der Bindung der Väter an ihre Kinder und die Unterstützung für die Mütter nach der Geburt wird die Inanspruchnahme der Väterfrühkarenz vereinfacht. Ebenfalls erleichtert wird die Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung für ein Kind, da die Anspruchsvoraussetzung des gemeinsamen Haushalts entfällt und bestimmt wird, dass auch für den Fall eines stationären Aufenthalts eines unter zehn Jahre alten Kindes ein Anspruch auf Pflegefreistellung bestehen soll. Schließlich enthält der Entwurf terminologische Anpassungen an die durch das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz - MABG, BGBl. I Nr. 89/2012, geschaffenen neuen Berufsbezeichnungen.
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Beteiligte
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Sandra Frauenberger (SPÖ) als amtsf StRin u. Berichterstatterin
WP S. 54
WP S. 57
Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE) als LABG u. Redner
WP S. 54-55
Ing. Bernhard Rösch (FPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 55-56
Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) als LABG u. Redner
WP S. 56-57
Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) als LABG u. Redner
WP S. 54
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Schlagworte
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Verwaltungsgericht Wien; Ausländer*in; Bedienstetenschutz; Besoldung; Bundespolizeidirektion Wien; Dienstrecht/Dienstordnung; Europäische Union; Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst; Lehrer/Lehrerin; Prostitution; Stiftungen und Fonds; Volksbefragung; Öffentlicher Dienst (Hauptaspekte)
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Erledigung
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nach Debatte angenommen
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Kommentar
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dafür: SPÖ, GRÜNE; dagegen: FPÖ, ÖVP
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Folgevorgänge
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PGL - 02410-2013/0001/LAT (Abänderungsantrag)
PGL - 02411-2013/0001 - KFP/LAT (Beschlussantrag)
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Sitzungsprotokoll
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Seite 2
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Wörtliches Protokoll
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Seite 53-57
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