Ratten - Pflichten von Eigentümer*innen zur Vorbeugung und Bekämpfung

  • Liegenschaftseigentümer*innen sind verpflichtet, gegen Ratten vorzubeugen und sie zu bekämpfen:
    • Regelmäßige Kontrolle durch ein zugelassenes Unternehmen der Schädlingsbekämpfung
    • Auslegen von Ködern bei Rattenbefall durch ein zugelassenes Unternehmen der Schädlingsbekämpfung
  • Kontakt bei Fragen
    • Fachgruppe Gesundheitsrecht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
    • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Rattenverordnung

Die Eigentümer*innen von Liegenschaften und die beauftragten Unternehmen zu Schädlingsbekämpfung sind laut Rattenverordnung verpflichtet, die Nachweise über die Kontrollen und Bekämpfung 3 Jahre zur Einsichtnahme durch den Magistrat bereitzuhalten beziehungsweise bei einer Aufforderung vorzulegen.

Die Rattenverordnung stellt den Eigentümer*innen frei, welche zugelassenen Unternehmen für Schädlingsbekämpfung sie mit der Kontrolle und der Bekämpfung beauftragen.

Bei Gefahr im Verzug kann der Magistrat der Stadt Wien Sofortmaßnahmen anordnen. Die dabei anfallenden Kosten sind von den Eigentümer*innen der Liegenschaften, von denen die Gefahr ausgeht, zu zahlen.

Hintergrund

Durch die kurze Tragzeit und die Wurfzahl von 4 bis 12 Jungen pro Weibchen alle 3 bis 4 Wochen vermehren sich Ratten sehr schnell und stark.

Sie dringen überall ein, fressen fast alles an und können auch in Wohnungen gelangen. Dort verunreinigen sie den Wohnbereich.

Sie übertragen Krankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose, Typhus, Salmonellose, Hepatitis und Borreliose.

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