Schönheitsoperationen

Frauen gelten als schön, wenn sie groß und extrem schlank sind. Groß wie ein Mann, aber mit der Taille eines Kindes. In den Medien wird diese unrealistische Körperform als "normal" dargestellt.

Bildbearbeitung fördert unrealistische Ideale

Auch bearbeitete Bilder, Verschönerungs-Apps und manipulierte Fotos von Influencer*innen verstärken und fördern dieses unerreichbare "Ideal". Mädchen und junge Frauen sind dafür besonders anfällig.

Korrekturen auch im Genitalbereich

Schönheitsoperationen betreffen den gesamten Körper. Die Vorstellung, den Körper korrigieren zu müssen, betrifft selbst den Genitalbereich. Über die Medien hat sich eine sehr einheitliche Vorstellung der Vulva durchgesetzt. Sie sie sieht wie die Vulva eines jungen Mädchens aus. Ihre Form entspricht einer "geschlossenen Muschel".

Tatsächlich können Vulven sehr unterschiedlich aussehen. Sie wirken bei erwachsenen Frauen nur sehr selten wie eine geschlossene Muschel. Die Bilder verunsichern viele Frauen. Sie glauben, ihre Vulva sei nicht schön. Daher werden Operationen, zum Beispiel an den Vulva-Lippen, häufiger. Die meisten Operationen sind medizinisch nicht notwendig.

Leitlinien zur weiblichen Genitalchirurgie

Jeder Eingriff kann die sexuelle Reaktion beeinflussen. Es kann auch zu Nachblutungen, Wundheilungsproblemen, Infektionen, Narbenbildung und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr kommen.

Die "Leitlinien zur weiblichen Genitalchirurgie" bieten eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema und sollen Frauen vor Risiken schützen. Und sie geben Ärzt*innen klare Richtlinien für Eingriffe.

Behandlungen ohne Operation im Trend

Viele Aktivitäten in Schulen, Jugendeinrichtungen und auch in den Sozialen Medien weisen darauf hin, dass Schönheitsideale oft nicht der Realität entsprechen. Trotzdem riskieren immer mehr Mädchen und Frauen ästhetische Behandlungen und Operationen, um einem idealen Aussehen näher zu kommen.

Derartige Behandlungen haben sich in den letzten Jahren verändert. Es gibt viele Angebote ohne Operation, sogenannte "nicht-invasive" Eingriffe.

Auch bei Eingriffen ohne Operation stellt sich jedoch die Frage der medizinischen Notwendigkeit.

Wann ist ein Eingriff verboten?

Ästhetische Operationen, auch nicht-invasive Eingriffe, unter 16 Jahren sind verboten. Bei 16- bis 18-Jährigen ist psychologische Beratung notwendig. Für nicht-invasive Behandlungen wie Botox oder Füller ist keine psychologische Beratung notwendig, aber man braucht die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Bei Verdacht auf eine psychische Störung ist auch für Erwachsene eine Beratung vorgesehen.

Broschüre "Schönheit um jeden Preis?"

Die Broschüre "Schönheit um jeden Preis?" informiert zum Thema ästhetische Operationen. Sie gibt auch einen Überblick über die aktuell geltenden Bestimmungen.

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