Veranstaltungen mit Tieren - Genehmigung

Das Vorleseservice wird geladen...
Das Vorleseservice benötigt Javascript.

Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bedarf die Mitwirkung beziehungsweise Verwendung von Tieren bei Veranstaltungen in der Regel einer behördlichen Bewilligung.

In Wien ist die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) für diese Bewilligungen zuständig.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
Kontaktformular