Veranstaltungen mit Tieren - Genehmigung

Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bedarf die Mitwirkung beziehungsweise Verwendung von Tieren bei Veranstaltungen in der Regel einer behördlichen Bewilligung.

In Wien ist die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) für diese Bewilligungen zuständig.

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Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
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