Ausstellung einer Tiergesundheitsbescheinigung für Pferde

Wenn Sie ein Pferd von Wien aus innerhalb der EU verbringen möchten, brauchen Sie dafür eine Tiergesundheitsbescheinigung bzw. ein "TRACES -Zeugnis". Verbringung bedeutet, dass ein Pferd von Österreich in einen anderen Mitgliedsstaat der EU gebracht wird. Die Bescheinigung wird unabhängig vom Grund der Verbringung benötigt.

Verfahren

Die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) stellt Tiergesundheitsbescheinigungen für in Wien aufgestallte Pferde aus.

Vor der Ausstellung der Tiergesundheitsbescheinigung muss das Pferd amtstierärztlich untersucht werden. In der Regel findet diese Untersuchung innerhalb von 48 Stunden vor der Verbringung statt. Eine rechtzeitige Anmeldung der Verbringung ist daher notwendig. Die Bescheinigung wird von dem*der Amtstierärzt*in am Abfahrtsort übergeben.

Wenn Sie eine Tiergesundheitsbescheinigung für die Verbringung Ihres Pferdes aus Wien brauchen, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt per E-Mail an post@ma60.wien.gv.at oder telefonisch unter 01 4000 8060.

Voraussetzungen für die Ausstellung der Tiergesundheitsbescheinigung

  • Der für Ihr Pferd ausgestellte Pferdepass muss mit einem Mikrochip oder einer Alternativkennzeichnung verbunden sein.
  • Ihr Pferd muss in der Equidendatenbank registriert sein. Wenn sich das Pferd länger als 30 Tage in Österreich aufhält, muss es zusätzlich in der Bewegungsdatenbank des Verbrauchergesundheits-Informationssystems (VIS) aufscheinen.
  • Es wird die VIS-Betriebsnummer des Stalls, in dem das Pferd steht, benötigt. Diese ist identisch mit der LFBIS-Nummer und wird in Österreich über das VIS an die Stallbetreiber*innen vergeben.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Pferden

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