Silbernes Verdienstzeichen des Landes Wien
Personen, die sich Verdienste um das Land Wien durch öffentliches oder privates Wirken erworben haben, können durch die Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land Wien geehrt werden.
Jede Inhaberin und jeder Inhaber eines Ehrenzeichens ist berechtigt, dieses in der vorgeschriebenen Art zu tragen und sich als Beliehene bzw. Beliehener zu bezeichnen. Andere Vorrechte sind mit der Auszeichnung nicht verbunden. Das Ehrenzeichen geht in das Eigentum der bzw. des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht nach dem Tode besteht nicht.
Das Kleinod ist ein 46 mm. hohes, 46 mm. breites, silbern bordiertes Malteserkreuz, dessen Arme rot-weiß gespalten emailliert sind. Auf dem Kreuz liegt das farbig emaillierte Wappen des Bundeslandes Wien. In den Kreuzwinkeln sind je elf versilberte Strahlen eingeschlossen. Das Band ist 45 mm. breit und rot-weiß gespalten.
Rechtsgrundlage: Gesetz über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um das Land Wien (Wiener Ehrenzeichengesetz), LGBl. Nr. 35/1967 vom 14/07/1967 idgF.
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