Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien mit dem Stern

Personen, die sich überragende Verdienste um das Land Wien durch öffentliches oder privates Wirken erworben haben, können durch die Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste um das Land Wien geehrt werden.

Jede Inhaberin und jeder Inhaber eines Ehrenzeichens ist berechtigt, dieses in der vorgeschriebenen Art zu tragen und sich als Beliehene bzw. Beliehener zu bezeichnen. Andere Vorrechte sind mit der Auszeichnung nicht verbunden. Das Ehrenzeichen geht in das Eigentum der bzw. des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht nach dem Tode besteht nicht.

Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien mit dem Stern

Das Kleinod ist ein 60 mm. hohes, 60 mm. breites, golden bordiertes Malteserkreuz, dessen Arme rot-weiß gespalten emailliert sind. Auf dem Kreuz liegt der dem Siegel des Bundeslandes Wien nachgebildete goldene Adler mit dem farbig emaillierten Wiener Wappen im Brustschild. In den Kreuzwinkeln sind je 14 vergoldete Strahlen eingeschlossen. Das Band ist 40 mm. breit und rot-weiß gespalten.
Auf einem aus acht Strahlenbündeln gebildeten vergoldeten Stern von 85 mm. Durchmesser liegt ein emailliertes Medaillon mit einem weißen Feld und einem nach außen 16zackigen, glatten, roten Ring. Es zeigt im Feld den dem Siegel des Bundeslandes Wien nachgebildeten goldenen Adler mit dem farbig emaillierten Wappen im Brustschild.


Rechtsgrundlage: Gesetz über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um das Land Wien (Wiener Ehrenzeichengesetz), LGBl. Nr.35/1967 vom 14.07.1967 idgF

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