Schad- und Störstofferkundung - Bautechniklabor

Mit 1. Jänner 2016 trat die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft. Allgemein gilt, dass den Menschen oder die Umwelt gefährdende Stoffe (Schadstoffe) vor einem Abbruch, Teilabbruch oder Umbau zu entfernen sind.

Um bestimmte Bau- und Abbruchabfälle ungehindert einem späteren Recycling zuführen zu können, ist zudem die Erhebung von sogenannten Störstoffen erforderlich.

Schad- und Störstofferkundungen

  • Durchführung von Schad- und Störstofferkundungen im Sinne der ÖNORM B 3151 unter Anwendung der ÖNORM EN ISO 16000-32

Probenahme und Analysen

  • Die erforderlichen Probeöffnungen an Wänden, Decken und Böden führen wir in der Regel selbst durch.
  • Die im Rahmen der Schadstofferkundung entnommenen Proben werden entweder direkt im eigenen Labor oder bei kompetenten Partner-Instituten hinsichtlich ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften untersucht.
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Stadt Wien | Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle
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