Schad- und Störstofferkundung - Bautechniklabor
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Mit 1. Jänner 2016 trat die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft. Allgemein gilt, dass den Menschen oder die Umwelt gefährdende Stoffe (Schadstoffe) vor einem Abbruch, Teilabbruch oder Umbau zu entfernen sind.
Um bestimmte Bau- und Abbruchabfälle ungehindert einem späteren Recycling zuführen zu können, ist zudem die Erhebung von sogenannten Störstoffen erforderlich.
Schad- und Störstofferkundungen
- Durchführung von Schad- und Störstofferkundungen im Sinne der ÖNORM B 3151 unter Anwendung der ÖNORM EN ISO 16000-32
Probenahme und Analysen
- Die erforderlichen Probeöffnungen an Wänden, Decken und Böden führen wir in der Regel selbst durch.
- Die im Rahmen der Schadstofferkundung entnommenen Proben werden entweder direkt im eigenen Labor oder bei kompetenten Partner-Instituten hinsichtlich ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften untersucht.
Stadt Wien | Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle
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