Grund- und Nutzwasser - Wasserhygiene
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Private Quellen und Brunnen
In den Labors für Hygiene werden Wasseruntersuchungen von Quellen oder Brunnenanlagen für private Besitzer*innen durchgeführt. Bewertungen hinsichtlich der Eignung für Trinkzwecke, als Füllwasser für Schwimmbecken oder für Bewässerungszwecke werden vorgenommen. Dafür ist - neben einer repräsentativen Probenahme in geeigneten Entnahmegebinden durch geschultes Personal - ein Lokalaugenschein der Quelle oder des Brunnens erforderlich.
Untersuchungen werden nicht an überbrachten Proben durchgeführt.
Nutzwasseruntersuchungen
Hygienische Anforderungen werden auch an Wasser gestellt, das nicht für den menschlichen Gebrauch (Trinken, Körperreinigung, Waschen) bestimmt ist. Wenn bei der Verwendung von Nutzwasser Aerosole entstehen, können mit feinsten Wassertröpfchen auch Krankheitserreger durch Einatmen über die Lunge direkt in den Körper gelangen.
Die häufigste Nutzung von Wasser ist jene für die Sprühbewässerungen. Die hygienischen Anforderungen an Bewässerungswasser sind im Regelblatt 407, Empfehlungen für die Bewässerung des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV) festgelegt.
Untersuchung von Anlagen zur Bewässerung
Im Zuge einer wasserrechtlichen Bewilligung eines Brunnens, der für Sprühbewässerung vorgesehen ist, muss die hygienische Eignung des Wassers für diesen Verwendungszweck nachgewiesen werden. Neben der mikrobiologischen Untersuchung des Wassers sind ein fachkundiger Ortsbefund des Brunnens sowie eine aus der Sicht der Hygiene einwandfreie Entnahmetechnik für die Abwicklung der Untersuchung wesentlich.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle
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