Strahlenschutzkurse
- Kontakt
- Telefon: +43 1 4000-39450
Das Labor für Strahlenschutz ist eine behördlich anerkannte Stelle für eine Vielzahl von Ausbildungsmöglichkeiten im Strahlenschutz.
Grundausbildung
Grundausbildung für Strahlenschutzbeauftragte für medizinische Expositionen
Termine
- 24.11. bis 26.11.2025
Ort
- Labor für Strahlenschutz
- AKH, Leitstelle 4B
- 9., Währinger Gürtel 18-20
Kursinhalt
- Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen
- Strahlenquellen
- Grundlagen der Strahlenbiologie
- Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
- Dosimetrie
- Grundlagen des Strahlenschutzes
- Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
- Messgeräte
- Ärztliche und physikalische Kontrolle
- Strahlenunfälle, Erste Hilfe
- Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Dauer
3 Tage (25 Stunden, davon 4 Stunden Übungen)
- 1. Tag:
- 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr: theoretischer Unterricht und praktische Übungen
- 2. Tag:
- 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr: theoretischer Unterricht und praktische Übungen
- 3. Tag:
- 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr: theoretischer Unterricht und praktische Übungen
- 16 bis 17 Uhr: Überprüfung der erworbenen Kenntnisse
Kosten
713 Euro (exklusive 20 Prozent Mehrwertsteuer)
Inklusive Online-Skripten, Ausstellung der Schulungsbescheinigung, Bereitstellung von Personendosimetern und Pausengetränken.
Zahlungsbedingungen
- Zahlbar nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tagen. Bei kurzfristigen Anmeldungen zahlbar spätestens 1 Woche vor Kursbeginn.
- Stornierung bis 1 Woche vor Kursbeginn: Die Kursgebühren werden rückerstattet.
- Stornierung ab 1 Woche vor Kursbeginn oder Fernbleiben: Die Kursgebühren werden nicht rückerstattet.
Abschluss
Zeugnis nach bestandener Prüfung
Es besteht Anwesenheitspflicht. Das heißt, Sie müssen an allen 3 Tagen persönlich teilnehmen. Kursbeginn ist jeweils um 8 Uhr. Schwangere dürfen an dieser Ausbildung nicht teilnehmen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig.
Zielgruppen und Geltungsbereich
Grundausbildung und Fortbildung richten sich in erster Linie an Strahlenschutzbeauftragte, die im Rahmen von medizinischen Expositionen oder in der Veterinärmedizin tätig sind. Bitte beachten Sie, dass die gemäß § 79 Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 erforderlichen beruflichen Qualifikationen zusätzlich benötigt werden, um als Strahlenschutzbeauftragte*r behördlich benannt zu werden.
Die Grund- und Spezialausbildung zur*zum Strahlenschutzbeauftragten gilt auch als Ausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Medizinische Strahlenschutzverordnung.
Die Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte im Ausmaß von 4 Stunden gilt auch als Fortbildung für anwendende Fachkräfte und an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligter Personen gemäß § 9 Medizinische Strahlenschutzverordnung.
Gesetzliche Grundlage
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) idgF
Weiterführende Informationen
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