Strahlenschutzkurse
- Kontakt
- Telefon: +43 1 4000-39450
Das Labor für Strahlenschutz ist eine behördlich anerkannte Stelle für eine Vielzahl von Ausbildungsmöglichkeiten im Strahlenschutz.
Grundausbildung für Strahlenschutzbeauftragte für medizinische Expositionen
Termine
- 27.01. bis 29.01.2025
- 31.03. bis 02.04.2025
- 24.11. bis 26.11.2025
Ort
- Labor für Strahlenschutz
- AKH, Leitstelle 4B
- 9., Währinger Gürtel 18-20
Kursinhalt
- Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen
- Strahlenquellen
- Grundlagen der Strahlenbiologie
- Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
- Dosimetrie
- Grundlagen des Strahlenschutzes
- Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
- Messgeräte
- Ärztliche und physikalische Kontrolle
- Strahlenunfälle, Erste Hilfe
- Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Dauer
3 Tage (25 Stunden, davon 4 Stunden Übungen)
- 1. Tag:
- 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr: theoretischer Unterricht
- 16 bis 18 Uhr: praktische Übungen
- 2. Tag:
- 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr: theoretischer Unterricht
- 16 bis 18 Uhr: praktische Übungen
- 3. Tag:
- 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr: theoretischer Unterricht
- 15 bis 16 Uhr: Überprüfung der erworbenen Kenntnisse
Kosten
695 Euro (exklusive 20% Mehrwertsteuer)
Inklusive Online-Skripten, Ausstellung der Schulungsbescheinigung, Bereitstellung von Personendosimetern und Pausengetränken.
Zahlungsbedingungen
- Zahlbar nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tagen. Bei kurzfristigen Anmeldungen zahlbar spätestens 1 Woche vor Kursbeginn.
- Stornierung bis 1 Woche vor Kursbeginn: Die Kursgebühren werden rückerstattet.
- Stornierung ab 1 Woche vor Kursbeginn oder Fernbleiben: Die Kursgebühren werden nicht rückerstattet.
Abschluss
Zeugnis nach bestandener Prüfung
Es besteht Anwesenheitspflicht. Das heißt, Sie müssen an allen 3 Tagen persönlich teilnehmen. Kursbeginn ist jeweils um 8 Uhr. Schwangere dürfen an dieser Ausbildung nicht teilnehmen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig.
Spezialkurs für Strahlenschutzbeauftragte in der Röntgendiagnostik
Ausbildung hinsichtlich der diagnostischen und interventionellen Anwendung von Röntgenstrahlung gemäß § 79 iVm. Anlage 18 AllgStrSchV 2020
Diese Ausbildung ist nur mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Grundausbildung möglich.
Termine
- 30.01. bis 31.01.2025
- 03.04. bis 04.04.2025
- 27.11. bis 28.11.2025
Ort
- Labor für Strahlenschutz
- AKH, Leitstelle 4B
- 9., Währinger Gürtel 18-20
Kursinhalt
- Röntgeneinrichtungen für Diagnostik und interventionelle Radiologie
- Strahlenexposition von strahlenexponierten Arbeitskräften, Patient*innen und sonstigen Personen; Ermittlung der Strahlenexposition
- Schutzmaßnahmen für strahlenexponierte Arbeitskräfte, Patient*innen und sonstige Personen
- diagnostische Referenzwerte
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Übungen: Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Diagnostik und interventionelle Radiologie, Qualitätsprüfungen
Dauer
2 Tage (14 Stunden, davon 2 Stunden Übungen)
- 1. Tag:
- 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr: theoretischer Unterricht
- 16 bis 17 Uhr: praktische Übungen
- 2. Tag:
- 8 bis 12 und 13 bis 14 Uhr: theoretischer Unterricht
- 14 bis 15 Uhr: praktische Übungen
Kosten
565 Euro (exklusive 20% Mehrwertsteuer)
Inklusive Online-Skripten, Ausstellung der Schulungsbescheinigung, Bereitstellung von Personendosimetern und Pausengetränke
Zahlungsbedingungen
- Zahlbar nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tagen. Bei kurzfristigen Anmeldungen zahlbar spätestens 1 Woche vor Kursbeginn.
- Stornierung bis 1 Woche vor Kursbeginn: Die Kursgebühren werden rückerstattet.
- Stornierung ab 1 Woche vor Kursbeginn oder Fernbleiben: Die Kursgebühren werden nicht rückerstattet.
Abschluss
Zeugnis nach bestandener Prüfung
Hinweis: Für die Bestellung zur Strahlenschutzbeauftragen beziehungsweise zum Strahlenschutzbeauftragen in der human- und zahnmedizinischen Diagnostik ist der Abschluss dieser Ausbildung nachzuweisen.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Das heißt, Sie müssen an beiden Tagen persönlich teilnehmen. Kursbeginn ist jeweils um 8 Uhr. Schwangere dürfen an dieser Ausbildung nicht teilnehmen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig.
Fortbildungskurse für Strahlenschutzbeauftragte
4- bzw. 8-stündige Fortbildungskurse gemäß § 82 iVm. Anlage 18 AllgStrSchV 2020 zum Erhalt der Anerkennung als
- Strahlenschutzbeauftragte*r im medizinischen Bereich
- Strahlenschutzbeauftragte*r in Ordinationen von niedergelassenen Ärzt*innen oder in der Zahnmedizin oder in der Veterinärmedizin
Termine
- 20.01.2025
- 24.03.2025
- 17.11.2025
Ort
- Labor für Strahlenschutz
- AKH, Leitstelle 4B
- 9., Währinger Gürtel 18-20
Kursinhalt
- Röntgenstrahlung und Kernphysik
- Strahlenbiologie
- Dosimetrie
- Strahlenschutzrecht
Dauer und Kosten
- Anerkennung als Strahlenschutzbeauftragte*r in Ordinationen von niedergelassenen Ärzt*innen oder in der Zahnmedizin oder in der Veterinärmedizin:
- 4 Stunden
- 160 Euro netto (exklusive 20% Mehrwertsteuer) inklusive Online-Skripten
- Anerkennung als Strahlenschutzbeauftragte*r im medizinischen Bereich:
- 8 Stunden
- 280 Euro netto (exklusive 20% Mehrwertsteuer) inklusive Online-Skripten
Zahlungsbedingungen
- Zahlbar nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tagen. Bei kurzfristigen Anmeldungen zahlbar spätestens 1 Woche vor Kursbeginn.
- Stornierung bis 1 Woche vor Kursbeginn: Die Kursgebühren werden rückerstattet.
- Stornierung ab 1 Woche vor Kursbeginn oder Fernbleiben: Die Kursgebühren werden nicht rückerstattet.
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Es besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Kursdauer. Kursbeginn ist um 8 Uhr. Schwangere dürfen am 8-stündigen Fortbildungskurs "Anerkennung als Strahlenschutzbeauftragte im medizinischen Bereich" nicht teilnehmen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig.
Schulungen nach Bedarf
Gerne bieten wir In-House-Strahlenschutz-Unterweisungen nach § 85 AllgStrSchV 2020 an und erarbeiten dafür mit Ihnen gemeinsam die betriebsspezifischen Kursinhalte. Dauer und Termine werden individuell vereinbart.
Strahlenschutzausbildungen und Strahlenschutzfortbildungen nach § 79 beziehungsweise § 82 AllgStrSchV 2020 werden ausschließlich im Rahmen unserer Kurse angeboten.
Gesetzliche Grundlage
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) idgF
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle
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