Rechnungen an die Stadt Wien stellen
Als Unternehmer*in können Sie Rechnungen und Honorarnoten an die Stadt über e-Rechnung.gv.at, per PDF-Rechnung, in Papierform oder per Online-Formular stellen.
Elektronische Rechnung über e-Rechnung.gv.at
- Voraussetzung: Sie sind beim Unternehmensservice-Portal usp.gv.at angemeldet.
- Möglich für: Rechnungen in sogenannter "strukturierter elektronischer Form", über das elektronische Rechnungssystem des Bundes e-Rechnung.gv.at.
Rechnungen können Sie für den Kern-Magistrat, Wiener Wohnen und den Wiener Gesundheitsverbund (WIGEV) stellen. Zum Kern-Magistrat gehören die Magistratsabteilungen, Magistratischen Bezirksämter und politischen Büros.
Die Auftragsreferenz finden Sie auf der Bestellung beziehungsweise der Auftragserteilung. Sie muss mit L9/ beginnen.
Danach gibt es diese Möglichkeiten:
- 5-stellige Backend-Zahlen-Buchstaben-Kombination für den Kernmagistrat (M) und den jeweiligen Buchungskreis (zum Beispiel M0060 für die Magistratsabteilung 6)
- 3-stelliger Code für Wiener Wohnen: WRW
- 10-stellige nummerische Bestell-/Auftragsnummer (zum Beispiel L9/M0060/XXXXXXXXXX oder L9/WRW/XXXXXXXXXX)
- 17-stellige nummerische Bestell-/Auftragsnummer für den Wiener Gesundheitsverbund (zum Beispiel L9/WXX/45XXXXXXXX/XXXX/XXX)
Kontakt
Bei technischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an support_e-rechnung@ma06.wien.gv.at.
PDF-Rechnung per E-Mail übermitteln
Wenn Sie Rechnungen als PDF per E-Mail schicken, müssen Sie vorher einmal eine Zustimmungserklärung übermitteln:
Online-Zustimmungserklärung für PDF-Rechnungen
Danach erhalten Sie die notwendigen Kontaktdaten per E-Mail.
Kontakt
- Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) - Scanzentrum
3., Rennweg 97, Teil 8
Telefon: +43 1 4000-89812
Persönliche telefonische Beratung: Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr
E-Mail: kanzlei-b41@ma06.wien.gv.at
Rechnung in Papierform
Papierrechnungen an die jeweilige Dienststelle werden im Scanzentrum der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen eingescannt und zur elektronischen Rechnungsbehandlung in den SAP-Workflow eingespielt.
Kontakt
- Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) - Scanzentrum
3., Rennweg 97, Teil 8
Telefon: +43 1 4000-89812
Persönliche telefonische Beratung: Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr
E-Mail: kanzlei-b41@ma06.wien.gv.at
Rechnung online stellen
- Online-Rechnung
- Online-Honorarnote
- Online-Abschlags-/Schlussrechnung - für Teilbeträge oder die Schlussabrechnung
Kontakt
Wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Rechnungsempfänger*in. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Beauftragung beziehungsweise Bestellung.
Vorgaben beachten
Halten Sie bei der Rechnungslegung unbedingt die Vorgaben der bestellenden beziehungsweise auftraggebenden Magistratsabteilungen ein.
Schreiben Sie die Rechnungsempfänger*innen beziehungsweise Rechnungsempfänger*in, also die jeweilige Magistratsabteilung und die verrechnende Buchhaltungsabteilung, eindeutig auf die Rechnung. Dann kann die Rechnung schnell bearbeitet werden.
Rechnungsempfänger
Die vollständigen Daten der Rechnungsempfänger*innen beziehungsweise Rechnungsempfänger*in, die Sie für die Rechnung brauchen, finden Sie hier:
- Rechnungsanschrift Wiener Wohnen: 11 KB XLS
- Rechnungsanschriften Magistrat der Stadt Wien: 19 KB XLS
- Rechnungsanschriften Wiener Gesundheitsverbund: 14 KB XLS
UID-Nummer der Stadt
Umsatzsteueridentifikationsnummer der Stadt Wien: ATU36801500
Vertragsbestimmungen
Detaillierte Informationen zu Abschlagszahlungen, Zahlungsplänen, Regierechnungen, Schlussrechnungen, Teilschlussrechnungen, zur Vorlage von Rechnungen, zu mangelhaften Rechnungen und zu verspäteter Rechnungslegung finden Sie in den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien:
- Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) WD 313: 483 KB PDF - besonders Punkt 4.3.
- Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen WD 314: 562 KB PDF - besonders Punkt 4.3.
Ausschreibungen im Wiener Gesundheitsverbund
Steuer- und Meldepflicht
Bei der Rechnungslegung müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben gemäß Umsatzsteuergesetz 1994 beziehungsweise Einkommensteuergesetz 1988 einhalten.
Leistungen gemäß §1 Abs. 1 der Verordnung des BMF vom 3.11.2001, BGBl. II Nr. 417/2001 unter Bezugnahme auf § 109a EStg 1988 müssen vom Magistrat der Stadt Wien der Finanzbehörde gemeldet werden.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen
Kontaktformular