Hortanmeldung bei Schuleinschreibung

Bei der Schuleinschreibung für die erste Klasse Volksschule können Eltern den Bedarf für eine Nachmittagsbetreuung ihres Kindes bekannt geben.

Ein Bub und drei Mädchen beim Spielen

Eltern werden bei der Schuleinschreibung in einer halbtägig geführten Volksschule von dem*der Direktor*in über die verschiedenen Möglichkeiten der Nachmittagsbetreuung informiert. Die Eltern können bei der Bedarfsmeldung einen bevorzugten Standort angeben. Dieser wird nach Möglichkeit bei der Vergabe der Plätze berücksichtigt.


Die Hortbetreuung ist in städtischen oder privaten Einrichtungen möglich:

Platzvergabe

  • Die Platzvergabe erfolgt nach dem Ende der Schuleinschreibungsfrist.
  • Die Schule kann keine Platzzusage machen.
  • Bis spätestens Mai werden die Eltern schriftlich verständigt, wo ihrem Kind eine Nachmittagsbetreuung angeboten werden kann. Das Angebot kann vom bevorzugten Standort abweichen.
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