Schulpartnerschaft (Vereinbarung zur Zusammenarbeit aller im Schulbetrieb Beteiligten) - bafep21 und Schule für Assistenzpädagog*innen

Die Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, 1210 Wien, Patrizigasse 2, ist eine Privatschule der Stadt Wien mit Öffentlichkeitsrecht.

Die Aufnahme in eine Privatschule erfolgt durch einen Vertrag bürgerlichen Rechts zwischen Schüler*innen, Studierenden und dem Privatschulerhalter (§ 5(6) Schulunterrichtsgesetz). Nicht eigenberechtigte Schüler*innen werden von ihren Erziehungsberechtigten vertreten.

Der Privatschulerhalter kann bei der Aufnahme Gründe für die Beendigung des Schulbesuchs, die über die im Gesetz genannten Bestimmungen hinausgehen, vereinbaren (§ 33 (8) Schulunterrichtsgesetz).

Unter Hinweis auf § 2 des Privatschulgesetzes kann die Schulkonferenz - ungeachtet der Notenbeurteilung - die vorzeitige Beendigung des Schulbesuchs wegen unzureichender Berufseignung beschließen.

Diese Möglichkeit wird hiermit Schüler*innen, Erziehungsberechtigten und Studierenden zur Kenntnis gebracht. Durch ihre Unterschrift dokumentieren diese die Kenntnisnahme.

3 Eckpunkte zur Beendigung des Schulbesuchs

3 Eckpunkte für eine Beendigung des Schulbesuchs an der bafep21 nach § 33 (8) Schulunterrichtsgesetz:

  • Schüler*innen und Studierende werden in Gesprächen von den jeweiligen Klassenlehrkräften sowie in Folge von der zuständigen Klassenkoordination darauf hingewiesen, wenn sie durch mangelnde persönliche Haltung aufgefallen sind, zum Beispiel, weil sie unpünktlich sind, übertragene Aufgaben nicht erfüllen oder unentschuldigt vom Unterricht fernbleiben.
  • Wenn sich das Verhalten nicht ändert, vereinbaren sie schriftlich mit dem*der Direktor*in, dass sie ihr Verhalten zum Positiven ändern werden.
  • Wird diese Vereinbarung ignoriert, findet ein Krisengespräch der Betroffenen - bei Schüler*innen im Beisein der Erziehungsberechtigten - mit der Klassenkoordination und dem*der Direktor*in statt. Die Beendigung des Schulbesuchs wird in Aussicht gestellt. Wenn Schüler*innen volljährig sind, können die Erziehungsberechtigten freiwillig dabei sein.

Kultur der bafep21

Als Mitglied der Schulgemeinschaft verpflichtet sich die bafep21, mit diesen Vereinbarungen die Verantwortung für die Schulkultur zu übernehmen und die gemeinsam erarbeiteten Grundregeln zu beachten.

Das Zusammenleben aller am Schulleben Beteiligten ist dabei durch wechselseitige Wertschätzung und Achtung geprägt. Die gesetzlichen Grundlagen der im Folgenden angesprochenen Themen sowie Informationen über Rechte und Pflichten von Schüler*innen, Erziehungsberechtigten, Studierenden und Lehrkräften können Sie in den Paragraphen 43ff, 17 und 60 des Schulunterrichtsgesetzes 1986 nachlesen.

Störgeräusche

Lärm fördert Stress, nicht nur während des Unterrichts, sondern auch im Stiegenhaus, auf den Gängen und in der Aula.

Während des Unterrichts befinden sich Mobiltelefone im Lautlos-Modus, das Versenden oder Lesen von SMS und anderen Nachrichten unterbleibt.

Für Übungseinheiten mit Instrumenten stehen dafür vorgesehene Räume zur Verfügung.

Termintreue

Beim Unterrichtsbesuch, bei Unterrichts- und Konferenzzeiten, bei Besprechungen und Abgabeterminen pünktlich zu sein, zeugt von Pflichtbewusstsein und gegenseitiger Wertschätzung.

Transparenz

Durchschaubarkeit schont die Nerven aller. Schüler*innen und Studierende werden zu Beginn eines Schuljahres von den Lehrkräften über die Beurteilungskriterien in den jeweiligen Fächern informiert.

Weiters informieren die Lehrkräfte die Schüler*innen und Studierenden auch während des Semesters über ihren aktuellen Leistungsstand.

Essen und Trinken, Suchtmittel

Essen und Trinken ist ausschließlich in den Pausenzeiten erlaubt.

Es ist im gesamten Schulbereich und bei Schulveranstaltungen - auch außer Haus - verboten, alkoholische Getränke und andere Suchtmittel zu konsumieren.

Generell gilt in öffentlichen Gebäuden absolutes Rauchverbot.

Fernbleiben vom Unterricht

Das Fernbleiben vom Unterricht wird schriftlich entschuldigt.

Meldungen erfolgen am 1. versäumten Unterrichtstag zwischen 7.30 und 8 Uhr im Sekretariat per E-Mail an bafep@ma10.wien.gv.at bzw. unter der Telefonnummer +43 1 4000-90950 bis spätestens 8 Uhr. An Samstagen erfolgen die Meldungen ausschließlich per E-Mail an bafep@ma10.wien.gv.at bis 7.45 Uhr, an Praxistagen zusätzlich zwischen 7 und 7.30 Uhr im jeweiligen Kindergarten oder Hort.

Vorhersehbare Abwesenheiten werden zeitgerecht den Klassenkoordinator*innen gemeldet, also spätestens am Morgen des betreffenden Tages bis zum Beginn der 4. Unterrichtseinheit (11 Uhr) in nachstehender Reihenfolge:

  • Klassenkoordination beziehungsweise deren Stellvertretung
  • Klassenlehrkraft
  • Administration

Ohne Abmeldung ist das Verlassen des Schulgebäudes nicht gestattet.

Sicherheit

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr, an Samstagen mit Unterricht von 7 bis 16 Uhr

Von innen kann der Haupteingang jederzeit geöffnet werden.

Besucher*innen (zum Beispiel: Erziehungsberechtigte) müssen sich im Sekretariat, Raum E113, anmelden.

Vor 7.30 und ab 15.30 Uhr können Anmeldungen bei der Hausaufsicht unter der Telefonnummer +43 676 811 890 961 erfolgen.

Die versperrbaren Garderobenkästen dienen der Aufbewahrung von Kleidung und Schuhen, Wertgegenständen und Bargeld, für die die Schule keine Haftung übernimmt. Bei Verlust des Schlüssels für den Garderobenkasten wird nach einer Meldung an die Klassenkoordination ein kostenpflichtiger Ersatzschlüssel (30 Euro) ausgehändigt. Studierende des Kollegs gewährleisten die Versperrbarkeit der Garderobenkästen durch Verwendung von privaten Schlössern.

Klassenräume werden nach Unterrichtsschluss abgesperrt. Den jeweiligen Schlüssel verwahrt eine dazu bestimmte Person aus der Klasse. Der Schlüssel wird beim Verlassen des Schulhauses in der Portierloge abgegeben, für seinen Verlust haften alle Schüler*innen beziehungsweise Studierenden einer Klasse.

Die Schule stellt jeder Klasse einen Wasserkocher zur Verfügung. Private netzbetriebene Elektrogeräte, zum Beispiel Radios, CD-Player, Wärmeplatten oder Kaffeemaschinen dürfen im Schulhaus aus Sicherheits- und Energiespargründen nicht benützt werden. Dies gilt auch für das Aufladen von Akkus.

Schadenersatz

Wird Eigentum der Stadt Wien beschädigt, zum Beispiel werden Bänke, Wände oder Böden verunreinigt und beschädigt, oder kommen im Eigentum der Stadt Wien befindliche Gegenstände wie Bücher, Leihinstrumente oder Lehr- und Lernmittel abhanden, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz zu leisten.

Die Stadt Wien ist in diesem Zusammenhang von Schadensersatzansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.

Sauberkeit

Alle von Schüler*innen und Studierenden benutzten Räume werden sauber und zusammengeräumt verlassen. Das bedeutet: gereinigte Tafel, gereinigte Tischflächen, geschlossene Fenster, auf die Tische gestellte Sessel, abgeschaltete Mediengeräte sowie Beleuchtung, abfallfreie Abstellflächen und freier Fußboden.

Leere Flaschen, Getränkepackungen und ähnliches werden noch am selben Unterrichtstag durch deren Benutzer*innen oder durch die in jeder Klasse ernannten Personen ordnungsgemäß entsorgt.

Es wird großer Wert auf Mülltrennung gelegt. Für Papier und Restmüll stehen Behälter in den Klassenräumen. Glas, Plastik und Dosen müssen gesondert von den Schüler*innen und Studierenden selbstständig entsorgt werden - Müllbehälter befinden sich in nächster Umgebung der Schule.

Bei Regen oder Schneefall werden im Haus saubere Zweitschuhe getragen (siehe Hausaufsichts-Aushang).

Gespräche, Kontakte

Gespräch oder Gerede? Sensible, aber sachliche Kommunikation schafft ein Klima der Höflichkeit.

Eine transparente Gesprächskultur zwischen Schüler*innen, Erziehungsberechtigten, Studierenden und Lehrkräften ist Voraussetzung für das Gedeihen der Bildungsinstitution.

Ein lebendiges Interesse seitens der Erziehungsberechtigten trägt zum Schulerfolg der Schüler*innen bei und zeigt sich auch in der Inanspruchnahme des Sprechstundenangebots der Lehrkräfte.

Regelmäßige und beiderseitige Kontaktaufnahme - persönlich, telefonisch oder per E-Mail - ist Teil der gelebten Schulpartnerschaft.

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