Studienberechtigungsprüfung an der bafep21
An der bafep21 können Sie die Studienberechtigungsprüfung ablegen.
Hinweis: vorbehaltlich aktueller Terminänderungen.
Für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Bei Namensänderung entsprechende Urkunden
- Meldezettel
- Zeugnis der 8. Schulstufe
- Nachweis der Vorbildung:
- Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von Berufsschulen, Fachschulen oder höheren Schulen
- Nachweis über berufliche Tätigkeit im Arbeitsfeld der Elementarpädagogik (zum Beispiel Bestätigung der Kindergartenleitung)
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Lebenslauf
Alle Dokumente sind im Original und in Kopie vorzulegen.
Beratung und Antrag auf Zulassung
Am Freitag, dem 20. Dezember 2024, findet keine Beratung statt. Der nächste Termin ist am 10. Jänner 2025.
Den Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung können Sie nur persönlich stellen:
- Freitag, von 8.30 bis 9.30 Uhr
- Ausgenommen in den Ferien und an schulfreien Tagen
- Ort: bafep21, 21., Patrizigasse 2
Fahrplanauskunft - Ansprechpersonen für Anmeldungen und Terminvereinbarungen:
Voraussetzungen und Ablauf
Die Beratungsunterlagen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Studienberechtigungsprüfung beantworten Fragen zu Zugangsvoraussetzungen, Zulassung, Wahl des Fachbereichs und Prüfungsmodalitäten.
Prüfungsort
- Ort: bafep21, 21., Patrizigasse 2 - der Raum wird am Prüfungstag bekannt gegeben
Prüfungsfächer, Prüfer*innen und Termine
Bei der Studienberechtigungsprüfung an der bafep21 legen Sie eine Wahlfachprüfung ab. Sie können das Fach, also entweder Pädagogik oder Didaktik, und den Termin auswählen. Sie können sich bis spätestens 2 Wochen vor der Prüfung anmelden.
- Termine Wintersemester 2024/2025
- 7.10.2024, von 15 bis 17 Uhr
- 4.11.2024, von 14.30 bis 16.30 Uhr
- 13.1.2025, von 17 bis 19 Uhr
- Termine Sommersemester 2025
- 3.3.2025, von 15.30 bis 17.30 Uhr
- 13.5.2025, von 16 bis 18 Uhr
- 10.6.2025, von 15 bis 17 Uhr
Prüfungsfächer und Prüfer*innen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
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