Einschreibung - Büchereien Wien
- Für die Einschreibung ist ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich. Die Einschreibung erfolgt formlos bei persönlicher Vorsprache.
- Bei einer Adressänderung muss die Büchereikarte vorgelegt werden.
- Kund*innen, die sich eingeschrieben haben, erhalten eine Büchereikarte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Büchereien Wien.
- Detaillierte Informationen zu den Gebühren sind in allen Zweigstellen erhältlich.
Kinder unter 14 Jahren
Schüler*innen können sich mit einem gültigen Schülerausweis einschreiben. Bei Kindern unter 14 Jahren ist ein Lichtbildausweis des Kindes, die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung sowie ein gültiger amtlicher Ausweis der oder des Erziehungsberechtigten notwendig.
Vordrucke zur Einverständniserklärung sind in den Zweigstellen der Büchereien Wien erhältlich. Sie stehen ebenfalls in mehreren Sprachen zum Download bereit: Einschreibung - Einverständniserklärungen.
Vergünstigungen für Bildungseinrichtungen
Auch Institutionen, die einen Kinder- und Jugendbetreuungszweck verfolgen, zum Beispiel Schulen und Kindergärten, können Büchereikarten lösen. Diese Büchereikarten sind von der Jahresgebühr, der Mahngebühr und der Versäumnisgebühr befreit. Sie sind jedoch nicht von Gebühren für Vorbestellungen befreit. Sie können damit vom breiten Angebot an unterrichtsbegleitenden und unterstützenden Medien profitieren.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Bildung und Jugend
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