Wirkungsbereich der Kommissionen
Zur Vorberatung einzelner Gegenstände und zur unmittelbaren Berichterstattung an die Bezirksvertretung kann diese Kommissionen einsetzen, wie zum Beispiel:
- Bezirksentwicklungskommission
- Kulturkommission
- Sozialkommission
- Verkehrs- oder Mobilitätskommission
- Bezirkskleingartenkommission
- Zivil- und Katastrophenschutzkommission
Das Wiener Kleingartengesetz sieht ein verpflichtendes Einrichten einer Kleingartenkommission in jenen Bezirken vor, in denen als Kleingärten genutzte Flächen bestehen.
Des Weiteren kann gemäß dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz zur Beratung des*der Bezirksvorsteher*in in Katastrophen- oder Krisenmanagement-Angelegenheiten eine entsprechende Bezirkskommission herangezogen werden.
Rechtliche Grundlagen:
- § 66 f Wiener Stadtverfassung (WStV)
- § 25 d Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen (GO-BV)
Stadt Wien | Bereichsleitung Dezentralisierung
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