Heimhilfeausbildung
Die Ausbildung zum*zur Heimhelfer*in richtet sich nach dem Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz (WSBBG), LGBl. 4/2008 vom 19. Februar 2008. Dieses Gesetz regelt das Berufsbild, die Tätigkeit und die Ausbildung der Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum*zur Heimhelfer*in erfolgt durch die Absolvierung von Kursen und ist mit einer kommissionellen Prüfung abzuschließen. Sie umfasst
- eine theoretische Ausbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und
- ein Praktikum im Umfang von 200 Stunden.
Aufnahme-Voraussetzungen
- Erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht
- Mindestalter: 18
- Die für die Erfüllung der Berufspflichten notwendige
- gesundheitliche Eignung und
- Vertrauenswürdigkeit
- Ausreichende Deutschkenntnisse
Berufsbild
Aufgabe der Heimhelfer*innen ist die Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen aller Altersstufen, die durch Alter, gesundheitliche Beeinträchtigung oder schwierige soziale Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, insbesondere auch von Menschen, die in ihrer Wohnung, betreuten Wohneinheit oder Wohngemeinschaft bleiben wollen.
Die Heimhelfer*innen arbeiten auch in Wohn- und Pflegeheimen, Tageszentren, Behinderteneinrichtungen, Nachbarschaftszentren und Wohnungsloseneinrichtungen.
Die Unterstützung erfolgt durch Hilfe bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens sowie im Umgang mit den existentiellen Erfahrungen des täglichen Lebens. Eigenaktivitäten werden unterstützt und es wird Hilfe zur Selbsthilfe gewährt.
Heimhelfer*innen arbeiten im Team mit der Hauskrankenpflege und den Angehörigen der mobilen Betreuungsdienste.
Aufgaben
Der Aufgabenbereich der Heimhelfer*innen umfasst
- einen eigenverantwortlichen Bereich, in dem sie im Rahmen der Betreuungsplanung auf Anordnung von Klient*innen oder Angehörigen der Sozial- und Gesundheitsberufe Aufgaben im hauswirtschaftlichen Bereich ausführen und
- einen Bereich, in dem sie Tätigkeiten der Basisversorgung nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, ausschließlich unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, durchführen.
Der eigenverantwortliche Aufgabenbereich umfasst insbesondere
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten, insbesondere Sorge für Sauberkeit und Ordnung in der unmittelbaren Umgebung der betreuten Personen,
- Beheizen der Wohnung, Beschaffen des Brennmaterials,
- Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereichs,
- Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten,
- einfache Aktivierung wie Anregung zur Beschäftigung,
- Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld,
- hygienische Maßnahmen wie die Wäschegebarung,
- Beobachtung des Allgemeinzustandes und rechtzeitiges Herbeiholen von Unterstützung durch andere Berufsgruppen,
- Unterstützung von Pflegepersonal und
- Dokumentation.
Die Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes erfolgt ausschließlich unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.
Berufspflichten
Angehörige der Sozialbetreuungsberufe haben ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben. Sie haben das Wohl und die Gesundheit der betreuten Menschen unter Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften und nach Maßgabe der fachlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren.
Fortbildung
Heimhelfer*innen sind verpflichtet, im Zeitraum von 2 Jahren fachspezifische Fortbildungen insbesondere über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse in der Heimhilfe sowie zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Ausmaß von mindestens 16 Stunden zu absolvieren.
Ausbildungseinrichtungen
- ABZ - Ausbildungszentrum des Wiener Rotes Kreuzes
- Adresse: 3., Safargasse 4
- Telefon: +43 1 795 80-8211
- Fax: +43 1 795 80-6000
- E-Mail: abz.gukp-schule@w.roteskreuz.at
- Arbeiter Samariter Bund Österreichs Landesverband Wien
- Adresse: 15., Pillergasse 24
- Adresse Schulungsort: 12., Schönbrunner Straße 222-228, Top 602+603
- Telefon: +43 1 891 45-370
- Fax: +43 1 891 45-230
- E-Mail: ausbildung-pflege-betreuung@samariterwien.at
- AWZ Soziales Wien GmbH
- Adresse: 3., Erdbergstraße 198A-200
- Telefon: +43 1 0505379-70350
- E-Mail: heimhilfe@awz-wien.at
- BIZ ADV gemeinnützige GmbH
- Adresse: 2., Handelskai 388/7/4 (Eingang Wehlistraße 299)
- Telefon: +43 1 789 10 70
- Fax: +43 1 789 15 11
- E-Mail: bildungszentrum@sdadv.at
- Care Academy OG
- Adresse: 2362 Biedermannsdorf, Josef-Bauer-Straße 27
- Adresse Schulungsort: 10., Sonnwendgasse 23
- Telefon: +43 699 190 64 692
- Fax: +43 1 798 16 81-20
- E-Mail: office@care-academy.at
- Caritas Ausbildungszentrum für Sozialberufe
- Adresse: 9., Seegasse 30
- Telefon: +43 5 178 05 30
- E-Mail: office@abz.caritas-schule.at
- Caritas der Erzdiözese Wien GmbH
- Adresse: 22., Erzherzog-Karl-Straße 129b
- Telefon: +43 5 178 062 80
- E-Mail: office.heimhilfe@caritas-wien.at
- Wiener Sozialdienste
- Adresse: 2., Ernst-Melchior-Gasse 22
- Telefon: +43 1 981 21-1120 oder 1121
- Fax: +43 1 981 21-91120
- E-Mail: wienersozialdienste@wiso.or.at
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