Heimhilfeausbildung

Die Ausbildung zum*zur Heimhelfer*in richtet sich nach dem Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz (WSBBG), LGBl. 4/2008 vom 19. Februar 2008. Dieses Gesetz regelt das Berufsbild, die Tätigkeit und die Ausbildung der Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zum*zur Heimhelfer*in erfolgt durch die Absolvierung von Kursen und ist mit einer kommissionellen Prüfung abzuschließen. Sie umfasst

  • eine theoretische Ausbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und
  • ein Praktikum im Umfang von 200 Stunden.

Aufnahme-Voraussetzungen

  • Erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht
  • Mindestalter: 18
  • Die für die Erfüllung der Berufspflichten notwendige
    • gesundheitliche Eignung und
    • Vertrauenswürdigkeit
  • Ausreichende Deutschkenntnisse

Berufsbild

Aufgabe der Heimhelfer*innen ist die Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen aller Altersstufen, die durch Alter, gesundheitliche Beeinträchtigung oder schwierige soziale Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, insbesondere auch von Menschen, die in ihrer Wohnung, betreuten Wohneinheit oder Wohngemeinschaft bleiben wollen.

Die Heimhelfer*innen arbeiten auch in Wohn- und Pflegeheimen, Tageszentren, Behinderteneinrichtungen, Nachbarschaftszentren und Wohnungsloseneinrichtungen.

Die Unterstützung erfolgt durch Hilfe bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens sowie im Umgang mit den existentiellen Erfahrungen des täglichen Lebens. Eigenaktivitäten werden unterstützt und es wird Hilfe zur Selbsthilfe gewährt.

Heimhelfer*innen arbeiten im Team mit der Hauskrankenpflege und den Angehörigen der mobilen Betreuungsdienste.

Aufgaben

Der Aufgabenbereich der Heimhelfer*innen umfasst

  • einen eigenverantwortlichen Bereich, in dem sie im Rahmen der Betreuungsplanung auf Anordnung von Klient*innen oder Angehörigen der Sozial- und Gesundheitsberufe Aufgaben im hauswirtschaftlichen Bereich ausführen und
  • einen Bereich, in dem sie Tätigkeiten der Basisversorgung nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, ausschließlich unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, durchführen.

Der eigenverantwortliche Aufgabenbereich umfasst insbesondere

  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten, insbesondere Sorge für Sauberkeit und Ordnung in der unmittelbaren Umgebung der betreuten Personen,
  • Beheizen der Wohnung, Beschaffen des Brennmaterials,
  • Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereichs,
  • Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten,
  • einfache Aktivierung wie Anregung zur Beschäftigung,
  • Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld,
  • hygienische Maßnahmen wie die Wäschegebarung,
  • Beobachtung des Allgemeinzustandes und rechtzeitiges Herbeiholen von Unterstützung durch andere Berufsgruppen,
  • Unterstützung von Pflegepersonal und
  • Dokumentation.

Die Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes erfolgt ausschließlich unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.

Berufspflichten

Angehörige der Sozialbetreuungsberufe haben ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben. Sie haben das Wohl und die Gesundheit der betreuten Menschen unter Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften und nach Maßgabe der fachlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren.

Fortbildung

Heimhelfer*innen sind verpflichtet, im Zeitraum von 2 Jahren fachspezifische Fortbildungen insbesondere über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse in der Heimhilfe sowie zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Ausmaß von mindestens 16 Stunden zu absolvieren.

Ausbildungseinrichtungen

Kontakt

Stadt Wien - Gesundheitsdienst (MA 15) - Gesundheitsberufe

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