Verlust von Substitutionsverschreibungen bzw. abgegebener Substitutionsmedikamente - Meldung

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Allgemeine Informationen

Der*die behandelnde Ärzt*in muss den ihm*ihr zur Kenntnis gelangten

  • Verlust einer ausgestellten Substitutionsverschreibung für eine*n Patient*in oder
  • Verlust eines an eine*n Patient*in abgegebenen Substitutionsmedikamentes

der Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde bekannt geben (im Rahmen der Änderung des Suchtmittelgesetzes § 8a Absatz 1).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Die Meldung eines Verlusts betrifft Patient*innen, die sich in Opioid-Substitutionsbehandlung in Wien befinden.

Umgehende Meldung an das zuständige Bezirksgesundheitsamt

Gesundheitsdienst (MA 15):
Stadtgesundheitsamt
3., Thomas-Klestil-Platz 3
Telefon: +43 1 4000-87800
E-Mail: stadtgesundheitsamt@ma15.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr von 8 bis 12 Uhr oder nach Terminvereinbarung

Eine persönliche Beratung vor Ort findet nur nach telefonischer Terminvereinbarung statt.

Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular

Keine

Formular

Rechtliche Grundlage: Suchtmittelgesetz - SMG: § 8a Abs. 1

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