Verlust von Substitutionsverschreibungen bzw. abgegebener Substitutionsmedikamente - Meldung
Allgemeine Informationen
Der*die behandelnde Ärzt*in muss den ihm*ihr zur Kenntnis gelangten
- Verlust einer ausgestellten Substitutionsverschreibung für eine*n Patient*in oder
- Verlust eines an eine*n Patient*in abgegebenen Substitutionsmedikamentes
der Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde bekannt geben (im Rahmen der Änderung des Suchtmittelgesetzes § 8a Absatz 1).
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Meldung eines Verlusts betrifft Patient*innen, die sich in Opioid-Substitutionsbehandlung in Wien befinden.
Fristen und Termine
Umgehende Meldung an das zuständige Bezirksgesundheitsamt
Zuständige Stelle
Gesundheitsdienst (MA 15):
Stadtgesundheitsamt
3., Thomas-Klestil-Platz 3
Telefon: +43 1 4000-87800
E-Mail: stadtgesundheitsamt@ma15.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr von 8 bis 12 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Eine persönliche Beratung vor Ort findet nur nach telefonischer Terminvereinbarung statt.
Erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Suchtmittelgesetz - SMG: § 8a Abs. 1
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Stadt Wien | Gesundheitsdienst
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