Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer*innen - Antrag

Wenn Sie eine Fahrschule besitzen und Berufskraftfahrer*innen aus- und weiterbilden möchten, können Sie einen Antrag auf Zulassung als Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer*innen stellen. Voraussetzungen dafür sind ausreichendes und qualifiziertes Lehrpersonal, geeignete Schulungsräume und Lehrmittel. Sie können dazu das Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten übermitteln.

Bitte beachten Sie auch

Allgemeine Informationen

Wenn eine Fahrschule über ausreichendes und qualifiziertes Lehrpersonal, geeignete Schulungsräume und Lehrmittel verfügt, kann ein Antrag auf Zulassung als Ausbildungsstätte für die Weiterbildung von Berufskraftfahrer*innen eingereicht werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Ausreichendes, qualifiziertes Lehrpersonal
  • Geeignete Schulungsräume
  • Entsprechende Lehrmittel

Fristen und Termine

Die Anträge können laufend eingebracht werden.

Zuständige Stelle

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
Dezernat Fahrschulen
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: fahrschulen@ma65.wien.gv.at

Ansprechperson:
Alfred Hohos
Telefon: +43 1 4000-38356

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet

Erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungsprogramm
  • Anzahl, Qualifikation und Tätigkeitsbereich der Ausbilder*innen
  • Nachweis über die didaktischen und pädagogischen Kenntnisse der Ausbilder*innen
  • Angaben zum Unterrichtsort
  • Angaben zu den Lehrmaterialien
  • Angaben zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln
  • Angaben zu den eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen
  • Voraussichtliche Kursgröße
  • Darlegung eines Qualitätssicherungssystems

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 47,30 Euro Antragsgebühr
  • 83,60 Euro Erteilungsgebühr
  • 3,90 Euro pro Beilage (maximal 21,80 Euro)
  • 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Ermächtigung

Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.

Alternativ steht für die Einzahlung der Gebühren im Magistratischen Bezirksamt, 3., Karl-Borromäus-Platz 3, eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa zur Verfügung.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Wirtschaftskammer Wien - Fachgruppe der Autobusse

Rechtliche Grundlage: Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer - GWB: § 13

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