Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer*innen - Antrag
Wenn Sie eine Fahrschule besitzen und Berufskraftfahrer*innen aus- und weiterbilden möchten, können Sie einen Antrag auf Zulassung als Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer*innen stellen. Voraussetzungen dafür sind ausreichendes und qualifiziertes Lehrpersonal, geeignete Schulungsräume und Lehrmittel. Sie können dazu das Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten übermitteln.
- Formular ausdrucken (89 KB PDF)
Bitte beachten Sie auch
- das Informationsblatt für Ausbildungsstätten: 11 KB PDF
- und die Weiterbildungsrichtlinien für Ausbildungsstätten: 12 KB PDF.
Allgemeine Informationen
Wenn eine Fahrschule über ausreichendes und qualifiziertes Lehrpersonal, geeignete Schulungsräume und Lehrmittel verfügt, kann ein Antrag auf Zulassung als Ausbildungsstätte für die Weiterbildung von Berufskraftfahrer*innen eingereicht werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Ausreichendes, qualifiziertes Lehrpersonal
- Geeignete Schulungsräume
- Entsprechende Lehrmittel
Fristen und Termine
Die Anträge können laufend eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
Dezernat Fahrschulen
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: fahrschulen@ma65.wien.gv.at
Ansprechperson:
Alfred Hohos
Telefon: +43 1 4000-38356
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet
Erforderliche Unterlagen
- Ausbildungsprogramm
- Anzahl, Qualifikation und Tätigkeitsbereich der Ausbilder*innen
- Nachweis über die didaktischen und pädagogischen Kenntnisse der Ausbilder*innen
- Angaben zum Unterrichtsort
- Angaben zu den Lehrmaterialien
- Angaben zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln
- Angaben zu den eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen
- Voraussichtliche Kursgröße
- Darlegung eines Qualitätssicherungssystems
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 47,30 Euro Antragsgebühr
- 83,60 Euro Erteilungsgebühr
- 3,90 Euro pro Beilage (maximal 21,80 Euro)
- 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Ermächtigung
Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.
Alternativ steht für die Einzahlung der Gebühren im Magistratischen Bezirksamt, 3., Karl-Borromäus-Platz 3, eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Zusätzliche Informationen
Wirtschaftskammer Wien - Fachgruppe der Autobusse
Rechtliche Grundlage: Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer - GWB: § 13
Stadt Wien | Rechtliche Verkehrsangelegenheiten
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