Verkaufsstand - Verzicht

Allgemeine Informationen

Berechtigte Betreiberinnen bzw. Betreiber von Straßenständen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung 1960) können jederzeit dauerhaft auf dieses Recht zur Nutzung des öffentlichen Gemeindegrunds verzichten.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Verzicht auf die erteilte Erlaubnis, den öffentlichen Gemeindegrund und den darüber befindlichen Luftraum zu gebrauchen.
  • Kopie des Lichtbildausweises

Kosten und Zahlung

14,30 Euro für den Antrag

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Keine

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Stadt Wien | Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
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