Durchführung von Arbeiten bei Anlagen von Wien Leuchtet (MA 33) - Antrag
Arbeiten, wie z. B. Fassadenarbeiten, Hausabbruch, Kranaufstellung oder sonstige Bauarbeiten, die zu notwendigen Änderungen an Anlagen von Wien Leuchtet (MA 33) führen, können bei der MA 33 online beantragt werden.
Allgemeine Informationen
Arbeiten, die zu Änderungen an Anlagen von Wien Leuchtet (MA 33) führen, müssen der MA 33 gemeldet werden.
Voraussetzungen
Zu diesen Tätigkeiten zählen:
- Fassadenarbeiten: z. B. Herstellung von Thermofassaden und dafür nötige Verlängerung der Aufhängungspunkte für Verspannungen
- Hausabbruch: Verspannungsänderung oder Schaffung von neuen Aufhängungspunkten (Spannmast)
- Neubau: Änderung des Tragwerkes und eventueller Kabelführungen, die den Bau behindern
- Kranaufstellung und Mobilkran: Verspannungsänderung zur Platzschaffung für den Aufstellungsort des Krans und dessen Aktionsbereiches
- Sonstige Bauarbeiten: alle Bauvorhaben bei welchen Anlagenteile der MA 33 den Baufortschritt behindern
Fristen und Termine
28 Tage vor Baubeginn
Zuständige Stelle
Kontakt und Service - Wien Leuchtet (MA 33)
Erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Dokumente werden bei Beauftragung und nach erfolgter Verhandlung mit den Antragstellerinnen und Antragstellern abgestimmt.
Kosten und Zahlung
Die Kosten werden bei Feststellung des tatsächlichen Aufwands ermittelt und müssen im Voraus hinterlegt werden.
Formular
Online-Formular: Durchführung von Arbeiten bei Anlagen von Wien Leuchtet (MA 33) - Antrag
Zusätzliche Informationen
Bei kostenpflichtigen Arbeiten erfolgt die Durchführung erst nach erfolgter Auftragserteilung laut MA 33 SD-77 und Vorlage der Einzahlungsbestätigung.
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