Durchführung von Arbeiten bei Anlagen von Wien Leuchtet (MA 33) - Antrag

Arbeiten, wie z. B. Fassadenarbeiten, Hausabbruch, Kranaufstellung oder sonstige Bauarbeiten, die zu notwendigen Änderungen an Anlagen von Wien Leuchtet (MA 33) führen, können bei der MA 33 online beantragt werden.

Allgemeine Informationen

Arbeiten, die zu Änderungen an Anlagen von Wien Leuchtet (MA 33) führen, müssen der MA 33 gemeldet werden.

Voraussetzungen

Zu diesen Tätigkeiten zählen:

  • Fassadenarbeiten: z. B. Herstellung von Thermofassaden und dafür nötige Verlängerung der Aufhängungspunkte für Verspannungen
  • Hausabbruch: Verspannungsänderung oder Schaffung von neuen Aufhängungspunkten (Spannmast)
  • Neubau: Änderung des Tragwerkes und eventueller Kabelführungen, die den Bau behindern
  • Kranaufstellung und Mobilkran: Verspannungsänderung zur Platzschaffung für den Aufstellungsort des Krans und dessen Aktionsbereiches
  • Sonstige Bauarbeiten: alle Bauvorhaben bei welchen Anlagenteile der MA 33 den Baufortschritt behindern

Fristen und Termine

28 Tage vor Baubeginn

Zuständige Stelle

Kontakt und Service - Wien Leuchtet (MA 33)

Erforderliche Unterlagen

Die notwendigen Dokumente werden bei Beauftragung und nach erfolgter Verhandlung mit den Antragstellerinnen und Antragstellern abgestimmt.

Kosten und Zahlung

Die Kosten werden bei Feststellung des tatsächlichen Aufwands ermittelt und müssen im Voraus hinterlegt werden.

Formular

Online-Formular: Durchführung von Arbeiten bei Anlagen von Wien Leuchtet (MA 33) - Antrag

Zusätzliche Informationen

Bei kostenpflichtigen Arbeiten erfolgt die Durchführung erst nach erfolgter Auftragserteilung laut MA 33 SD-77 und Vorlage der Einzahlungsbestätigung.

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